A1 Führerschein: 125 ccm Führerschein im Detail
Der A1 Führerschein – für viele endlich der Weg in die Freiheit, und zwar auf zwei Rädern. Auch abseits von Nummernschildern stellt der Kennzeichen King höchstpersönlich seine Expertise unter Beweis. In diesem Blogbeitrag geht es um den kleinen „Mopedführerschein“ der Führerscheinklasse A1. Lies, ab wann du mit deiner Maschine die Straßen erobern kannst und welche Bedingungen dein Motorrad dabei erfüllen sollte.
- Mindestalter: 16 Jahre
- Zweiräder mit Hubraum von nicht mehr als 125 cm3
- Motorleistung maximal 11 Kilowatt (kW)
- Verhältnis Leistung-Gewicht: höchstens 0,1 kW/kg
- Führen von motorisierten Dreirädern bis 50 cm3 und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit möglich
- AM ist automatisch eingeschlossen, Upgrade auf A2 möglich
- Theoretische und praktische Prüfung notwendig
Übersicht:
Warum eigentlich 125er Führerschein: Klasse A1?
Sicher hast du den Ausdruck „125er-Führerschein“ schon einmal gehört – aber wieso heißt die Fahrerlaubnis für das kleine Motorrad eigentlich so? Nun, eigentlich ganz logisch: Eine der Voraussetzungen ist, dass das Zweirad, das mit dem A1-Führerschein gesteuert wird, einen begrenzten Motorhubraum hat. Und genau hierbei handelt es sich um die genannten 125 Kubik.
Aber das ist nicht die einzige Bedingung, die mit dieser Führerscheinklasse einhergeht. So kommt es nebst Hubraum auch auf folgende Besonderheiten der Krafträder an:
· Motorleistung
· Verhältnis von Fahrzeuggewicht und Motorleistung
· Anzahl der Räder (ja, auch dreirädrige Krafträder dürfen bewegt werden!)
Mit einem A1-Führerschein ist die maximale Motorleistung auf 11 kW begrenzt. Das entspricht knapp 15 PS. Aber es geht noch weiter: Es kommt nicht alleine auf die Leistung an, sondern auch auf das Gewicht, das bewegt wird. Logisch: Bei geringerem Fahrzeuggewicht und gleicher Leistung kann die Beschleunigung trotzdem recht hoch werden.
Deshalb gilt: Das Zusammenspiel von Motorleistung und Gewicht darf 0,1 kW pro Kilogramm nicht überschreiten. Damit Motorräder diese Anforderungen erfüllen, werden oftmals Drosseln eingebaut. Davon gibt es übrigens verschiedene Varianten: Von einer Motordrossel bis hin zur Gashahndrossel existieren die unterschiedlichsten Formen.
Gut zu wissen: Die 80 km/h-Drosselung für das kleine Motorrad ist seit dem Jahr 2013 übrigens komplett aufgehoben. (Somit ist auch der Begriff 80er-Führerschein hinfällig).
Motorradführerschein A1: Was darf ich fahren mit dieser Führerscheinklasse?
Wie oben beschrieben, darfst du zum einen Motorräder fahren, die genannten Bedingungen erfüllen. Das Ganze lässt sich nochmals in unterschiedliche Krafträder aufteilen:
· Leichtkrafträder
· Zweiräder
· Zweiräder mit Beiwagen
Aber das ist noch nicht alles, was mit dem A1-Führerschein möglich ist. Seit einer Änderung der Führerscheinklassen im Jahr 2013, sind nun auch dreirädrige Fahrzeuge mit in die Fahrerlaubnis eingeschlossen. Bis dato durfte man Trikes nur mit dem Autoführerschein fahren.
Doch wie gehabt müssen diese sogenannten „Trikes“ auch bestimmte Bedingungen erfüllen: So ist es notwendig, dass sie über symmetrisch angeordnete Räder verfügen. Bei Verbrennungsmotoren darf der Hubraum nicht größer als 50 cm3 sein. Anders als bei den Zweirädern sind die Dreiräder außerdem an eine bauartgebundene Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h gekoppelt. Ebenfalls von Relevanz ist die Leistung des Motors, die 15 kW nicht überschreiten darf.
Das heißt im Klartext: Du darfst nicht nur zweirädrige, sondern auch dreirädrige Gefährte fahren. Und das Beste ist, dass bei dieser Klasse auch gleich die Klasse AM eingeschlossen ist. Willst du also mal mit einem Roller zur Eisdiele fahren, geht das ohne Weiteres. Auch diese Fahrzeuge dürfen mit der A1-Fahrerlaubnis legal im Straßenverkehr bewegt werden:
· Fahrräder mit Hilfsmotor oder Mofas
· Mopeds und Mokicks (Höchstgeschwindigkeit 45 km/h)
· vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (max. 45 km/h)
· dreirädrige Kleinkrafträder
125 ccm Führerschein: Kosten und Wissenswertes
Kommen wir zum Wesentlichen – das Finanzielle. Wenn du dich dafür interessierst, was der A1 Führerschein kostet, dann bist du in diesem Absatz richtig. Ein positiver Aspekt gleich vorweg: Diese Motorradfahrerlaubnis braucht keine andere Klasse als Voraussetzung. Ebenfalls von Vorteil: A1 ist unbegrenzt gültig. Einmal den Fahrunterricht besucht und die Prüfung erfolgreich absolviert, kann dir niemand mehr das Führerscheinkärtchen entziehen – zumindest nicht, wenn du dich an alle Regeln im Straßenverkehr hältst.
Generell gilt: Für diese Führerscheinklasse musst du mit einem Preis von etwa 1.000 bis 1.300 € rechnen. Ein einheitlicher Preis lässt sich nicht festlegen, da es deutschlandweit enorme Unterschiede gibt. In ländlicheren Gegenden sind Führerscheine in aller Regel preiswerter als mitten in der Stadt. Das hat nicht nur mit dem niedrigeren Preisniveau im Allgemeinen zu tun, sondern auch mit den benötigten Fahrstunden. In aller Regel ist der Stadtverkehr auch schwieriger zu handeln, wodurch du wahrscheinlich mehr Fahrpraxis benötigst und mehr Stunden nehmen musst.
Kosten in der Fahrschule
Speziell in der Fahrschule musst du mit unterschiedlichen Gebührensätzen rechnen. Der Theorieunterricht, der mit einer Prüfung abschließt, wird normalerweise pauschal berechnet. Vergiss nicht, dass du auch Lehrmaterialien besorgen musst, mit denen du dich auf die Theorieprüfung vorbereitest. Das können kostenpflichtige Apps oder ganz normale Bücher sein.
Um Fahrpraxis zu erwerben, sind dann natürlich noch die praktischen Fahrstunden dran. Diese untergliedern sich in:
· Übungs- und Stadtfahrten
· Autobahnfahrten
· Überlandfahrten
· Nachtfahrten
Die letzten drei zählen zu den Sonderfahrten und sind meistens noch einmal teurer als die Stunden, die du gemeinsam mit deinem Fahrlehrer auf dem Übungsplatz bzw. im Stadtverkehr verbringst.
Der Antrag bei der zuständigen Führerscheinstelle kostet auch Geld. Meistens ist es so, dass die Fahrschule das Administrative für dich mit übernimmt. Streng genommen, kommt das Geld aber nicht ihr zugute, sondern eben der Führerscheinbehörde.
Sonstige Führerscheinkosten
Bevor du überhaupt den Antrag auf die Erteilung der Fahrerlaubnis stellen kannst, benötigst du zwei wichtige Unterlagen. Den Sehtest und einen Nachweis, dass du einen Erste-Hilfe-Kurs besucht hast. Beides kostet dich noch einmal rund 30 bis 40 €.
Wenn du deine Motorradfahrerlaubnis dann abholst, kommen zudem Verwaltungskosten auf dich zu. Auch hier musst du mit etwa 30 bis 50 € je nach Region und Bundesland rechnen. Was zwar nicht direkt mit den Führerscheinkosten zusammenhängt, aber auch nicht unausgesprochen bleiben soll, ist die Schutzkleidung. Ohne Helm darfst du beispielsweise gar nicht aufs Zweirad steigen. Für deine Sicherheit und Gesundheit empfiehlt es sich außerdem, auf Motorradschutzkleidung, Nierengurt und Handschuhe zu setzen.
Du siehst: Die Klasse A1 ist zwar nicht unbedingt preiswert, aber auch gar nicht so teuer. Viele überlegen dennoch, das Geld direkt für den Autoführerschein zu sparen und sich dann vielleicht gleich ein eigenes Auto mit Wunschkennzeichen, z. B. für Duisburg zu kaufen. Wenn du weiterhin Motorrad fahren willst – zum Beispiel auch größere Maschinen – kannst du mit dem A1 Führerschein aber wertvolle Fahrpraxis erwerben. Willst du dann den Führerschein der Klasse A2 machen, gelten Sonderregelungen. Du musst die vorgesehenen Pflichtstunden nämlich nicht im vollen Umfang ableisten und nicht mal die Sonderfahrten machen. Der A2 Schein ist ein sogenannter Stufenführerschein, für den du mit der A1-Erlaubnis direkt zur Prüfung zugelassen wirst.
Diskutiere mit: Hast du den A1-Führerschein und was hast du dafür bezahlt?
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