Von: Alexander Bender
30.7.2018

Auto ummelden: Kennzeichen behalten - Infos & Tipps

Das eigene Auto ummelden und das Kennzeichen behalten – geht das? Wenn auch du dir diese Frage schon das eine oder andere Mal gestellt hast, dann bist du mit der Lektüre dieses Artikels genau richtig bedient. Denn: Der Kennzeichen King höchstpersönlich teilt mit dir seine Expertise sowie nützliche Tipps rund um die Themen Kennzeichenmitnahme beim Halterwechsel und beim Umzug.

Das Wichtigste zum Thema Auto ummelden und Kennzeichen behalten auf einen Blick:
  • Seit dem 01.01.2015 darf man nach dem Umziehen das alte Kennzeichen behalten
  • Voraussetzung: Das Kraftfahrzeug muss durchgängig zugelassen sein
  • Beim Wechsel des Halters oder des Fahrzeugs kannst du die Autonummern unter bestimmten Bedingungen behalten

Übersicht:

Umzug: Auto ummelden und Kennzeichen behalten

Du hast dich entschieden, in eine andere Stadt oder zumindest in einen anderen Landkreis zu ziehen? Neben dem üblichen Umzugsstress erwartet dich auch jede Menge administrativer Aufwand. So ist es nicht nur notwendig, dass du Versicherungen, Bank und Co. deine neue Anschrift mitteilst – du musst auch im Bürgerbüro deines neuen Lebensmittelpunktes einen neuen Ausweis beantragen bzw. zumindest das Adressfeld überkleben lassen.

Wenn du schon einmal vor Ort bist, dann kannst du auch der Zulassungsbehörde deines Vertrauens einen kleinen Besuch abstatten. Denn: Natürlich muss auch dein Pkw umgemeldet werden. Bis vor wenigen Jahren war es noch so, dass damit ein weiterer Schritt einherging: Damit jeder erkennen kann, dass du jetzt Bürger der jeweiligen Stadt bzw. des jeweiligen Zulassungsbezirkes bist, musstest du dein Auto, dein Motorrad und sämtliche andere Fahrzeuge mit neuen Autonummern ausstatten.

Die gute Nachricht ist: Das ist mittlerweile nicht mehr so! Seit dem 01.01.2015 dürfen Kraftfahrzeuge, die zum Zeitpunkt des Umzugs zugelassen sind, weiterhin mit dem „alten Fahrzeugkennzeichen“ herumfahren. Das bedeutet, dass die Stadt- oder Landkreiskennung auf dem Nummernschild noch mit deinem alten Wohnort übereinstimmt. Nachlesen kannst du das Ganze im Bundesgesetzblatt .

Als Beispiel diene folgende edelmännische Situation:

Jüngling Tom zieht um – von München (Stadtkennung M) verschlägt es ihn in die Hansestadt Hamburg (HH). Auf dem Einwohnermeldeamt entscheidet sich Tom, dass er auch gleich bei der Zulassungsbehörde vorbeischaut, um seinen Wagen umzumelden. Die gute Nachricht lautet: Er kann seine bisherigen Autokennzeichen auf dem Gefährt behalten – und fährt nun mit Münchner Fahrzeugschildern in Hamburg umher.

Kfz ummelden: Kennzeichen behalten und Vorteile genießen

Wenn du dich jetzt entscheidest, deine Fahrzeugnummern zu behalten, kommst du in den Genuss eines wesentlichen Vorteils: Du sparst bares Geld, und zwar nicht nur an einer Stelle. Das sind die Sparmöglichkeiten, die du beim Behalten deines Fahrzeugkennzeichens nutzen kannst:

  • Schilderprägung : Dadurch, dass du keine neuen Autoschilder anschaffen musst, kannst du bereits bares Geld einsparen.
  • Wunschkennzeichen : Entlastet wird dein Portemonnaie außerdem dadurch, dass du dir die Gebühr für das Wunschkennzeichen reservieren sparen kannst. Darfs du deine Autoschilder mit Wunschkennzeichen behalten, musst du an deinem Wohnort natürlich kein neues beantragen. Die Ersparnis beläuft sich immerhin auch auf 12,80 €, die du woanders besser investieren kannst. Übrigens: Die Reservierungsgebühr ist deutschlandweit einheitlich geregelt, und zwar in der Gebührenverordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr .

Doch Achtung: Du kannst deine Fahrzeugkennzeichen nur behalten, wenn dein Wagen während des Umzuges bzw. bei der Ummeldung auch zugelassen war bzw. is t. Hast du dich entschieden, dein Fahrzeug vorübergehend stillzulegen, musst du in jedem Fall an deinem neuen Wohnort ein neues Schilderpaar beantragen.

Apropos ummelden – natürlich solltest du für die Ummeldung deines Fahrzeuges immer auch alle notwendigen Dokumente beisammen haben. Diese Unterlagen brauchst du in jedem Fall:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder II (Fahrzeugbrief)
  • Personalausweis oder Reisepass, ggf. mit Meldebestätigung
  • Elektronische Versicherungsnummer (kurz: eVB-Nummer)
  • Nachweis über HU und ggf. AU (unbedingt auf die Gültigkeit achten!)
  • Ggf. Vollmacht (wenn du im Auftrag handelst)

Wenn du wissen willst, welche Kosten auf dich zukommen, falls du dein Kraftfahrzeug ummeldest, lohnt sich auch ein Blick auf den Blogbeitrag Auto anmelden: Kosten, Kfz-Behörden-Gebühren und Preise

Kennzeichenmitnahme bei Halterwechsel oder bei Fahrzeugwechsel – geht das?

Du willst deine Kfz-Kennzeichen behalten, zum Beispiel, nachdem der Wagen von deinen Eltern auf dich umgeschrieben wurde, so gibt es einiges zu beachten. Denn: Hier ist eine Fahrzeugkennzeichenmitnahme nur eingeschränkt möglich. In aller Regel kannst du, wenn der Halter nur im gleichen Zulassungsbezirk wechselt, das Nummernschild des Fahrzeugs behalten. Wenn ihr – der alte Fahrzeughalter und du als neuer Halter – jedoch nicht im gleichen Zulassungsbezirk wohnt, kannst du die Schilder in aller Regel nicht mitnehmen und musst einen Antrag auf neue Fahrzeugkennzeichen stellen.

Das weiß der Kennzeichen King : In einem solchen Fall solltest du einmal durchrechnen, was sich für dich mehr lohnt. Gerade bei Fahranfängern ist es oft so, dass die Eltern einen Wagen zunächst auf sich anmelden, um auch Versicherungskosten zu sparen. Willst du später das Auto auf dich zulassen, musst du bedenken, dass hierbei weitere Zulassungskosten auf dich zukommen und du evtl. einen neuen Kfz-Versicherungs-Vertrag abschließen musst, der unter Umständen auch teurer sein kann.

Es gibt übrigens noch einen Fall, in welchem eine Kennzeichenmitnahme ebenfalls nicht möglich ist: Und zwar, wenn du – wie schon beschrieben – deine Fahrzeugnummern bei einem Umzug bereits schon einmal mitgenommen hast. Spätestens, wenn du dir ein neues Fahrzeug anschaffst, musst du einen Antrag auf ein neues Autokennzeichen stellen, das dann auch mit dem Kürzel des Zulassungsbezirkes versehen ist, in welchem du aktuell wohnst.

Beispiel:

Jüngling Tom kauft sich vor Ort in Hamburg ein neues Gefährt. Auf diesem kann er jetzt nicht mehr die Münchner Nummernschilder behalten, sondern muss sich gleich Kraftfahrzeugschilder aus der Hansestadt zuteilen lassen.

Neues Auto: Kennzeichen behalten?

Gesetzt dem Fall, du hast dir ein neues Auto gekauft und willst jetzt also deine Autonummern behalten – beispielsweise, weil du dir damals ein Wunschkennzeichen ausgesucht hast und das jetzt auch am neuen Pkw prangen soll. So weit so gut – doch was musst du jetzt in diesem Fall tun? Wenn du nicht umziehst, hast du gute Chancen, dass du deine Kfz-Kennzeichen behalten darfst. Wie das genau abläuft, hängt immer ein wenig von der Zulassungsstelle vor Ort ab. Folgende Möglichkeiten sind dem Kennzeichen King bekannt:

  • Bei der Abmeldung des alten Kraftfahrzeugs gibst du in der Zulassungsbehörde direkt an, dass du dein bisheriges Autoschild weiterverwenden willst. Einige Behörden ermöglichen eine direkte Mitnahme gegen Entgelt – hier variieren die Kosten je nach Stadt bzw. Landkreis.
  • Du kannst dein altes Kfz abmelden und dein bisheriges Autokennzeichen in der Zulassungsbehörde als Wunschkennzeichen reservieren lassen. Damit du das Fahrzeugkennzeichen dann wieder benutzen darfst, müssen die Nummernschilder jedoch einen Tag „ruhen“ und können an gar keinem Fahrzeug benutzt werden.

Je nach Kreis und Bundesland kann sich diese Ruhedauer aber unterscheiden, sodass es sinnvoll ist, dass du bei deiner Zulassungsstelle vor Ort einmal anrufst und fragst, wie es sich bei der Mitnahme des Kennzeichens verhält.

Diskutiere mit uns: Würdest du deine Fahrzeugnummern nach dem Umziehen in eine neue Stadt noch benutzten wollen und wenn ja, warum?

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