Von: Khoi Doan
21.10.2018

Führerschein Klasse 3: Was darf ich fahren?

Der Führerschein Klasse 3 – klingt ungewohnt, aber war bis zur Führerscheinreform im Jahr 1999 vollkommen normal. Bis dato hatten die Führerscheine noch Zahlen anstatt Buchstaben. Ganz abseits von Nummernschildern erklärt dir der Kennzeichen King in diesem Blogbeitrag höchstpersönlich, was es mit der 3er-Fahrerlaubnis auf sich hat. In diesem Artikel bekommst du die Antwort auf die Frage „Führerscheinklasse 3, was darf ich fahren?“ und erhältst außerdem eine praktische Tabelle rund um die verschiedenen Fahrzeugklassen und die Fahrberechtigungen. Los geht’s, freu dich auf königliche Expertise!

Das Wichtigste rund um die Führerscheinklasse 3 in aller Kürze:
  • Bis 1999 war der 3er-Führerschein der Standardführerschein
  • Hat bis heute seine Gültigkeit nicht verloren
  • Geführt werden dürfen u. a. Autos, Lkw, Trikes, Motorräder und landwirtschaftliche Zugmaschinen (je nach Geburtsdatum)
  • Standardführerschein wird in der Regel in moderne Klassen umgeschlüsselt

Übersicht:

Führerscheinklasse 3: Was ist das überhaupt?

Die Geschichte des Führerscheins: Kurzer Überblick

Wer seinen Autoführerschein nach dem 01.01.1999 gemacht hat, wird den 3er-Führerschein nur noch vom Hörensagen kennen. Davor war es DER Standardführerschein schlechthin – erkennbar an dem rosa Faltblatt mit den ausgestanzten Fahrerlaubnisklassen. Doch es gibt noch eine ältere Fahrerlaubnis, nämlich den grauen Schein. Dieser wurde in der Zeit nach dem 2. Weltkrieg bis in die 1980er-Jahre ausgestellt und mit der Führerscheinrichtlinie 1982 durch den rosa Schein ersetzt.

Hier noch einmal die Führerscheinhistorie auf einen Blick:

· Grauer „Lappen“: Nach dem zweiten Weltkrieg bis 1986

· Rosa Führerschein: 1. April 1986 bis 31. Dezember 1998

· Scheckkarten-Führerschein: Seit 1. Januar 1999

Fun Fact: Der graue, bundesdeutsche Schein hat einen recht hohen Textilanteil und fühlt sich stoffartig an – der Grund, weshalb er landläufig auch „grauer Lappen“ genannt wird.

Zum 1. Juli 1996 trat die EU-Führerscheinrichtlinie in Kraft, die dann das Scheckkartenformat der Führerscheine europaweit einheitlich vorgab. Im Jahr 1999 wurde die Richtlinie schließlich in deutsches Recht umgesetzt und im Jahr 2013 nochmals überarbeitet: Seitdem sind neu ausgestellte Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig.

Welche Fahrzeuge mit Führerschein Klasse 3 fahren?

Doch was hat es nun mit der alten Führerscheinklasse 3 auf sich? Zunächst das Allerwichtigste: Der Führerschein besitzt immer noch Gültigkeit und muss nicht zwangsläufig umgetauscht werden. Es gilt nämlich eine sogenannte „Bestandsregelung“.

Zwar lautet die Empfehlung, die alten Scheine in der zuständigen Führerscheinstelle in einen neuen Scheckkartenführerschein zu tauschen – der Umtausch ist jedoch nicht zeitkritisch. Für die Antragstellung aber wichtig: Unbedingt ein biometrisches Passfoto mitnehmen – nur dann funktioniert der Umtausch direkt beim ersten Versuch.

Generell durften mit dem 3er-Führerschein nicht nur Autos gesteuert werden, sondern auch folgende Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen:

· Motorisierte Zweiräder

· Dreiräder

· Traktoren

· Lastkraftwagen (bis 7,5 Tonnen)

· Züge (bis 3 Achsen, max. 12 Tonnen)

Du siehst: Die Führerscheinklasse 3 war so etwas wie eine Allroundfahrerlaubnis, mit der fast alle gängigen Fahrzeuge legal im Straßenverkehr bewegt werden durften. Das ist heute nicht mehr so, wie du im Blogbeitrag Führerschein Klasse B oder Motorradführerschein nachlesen kannst.

Alte Führerscheinklassen: 3 als Allrounder

Unter den alten Fahrerlaubnisklassen deckte der 3er-Schein also zahlreiche Fahrzeugklassen ab, für die heute jeweils ein eigener Führerschein gemacht werden müsste. Interessant ist natürlich, welche Entsprechungen die Führerschein Klasse 3 in heutigen Fahrzeugklassen hat.

Das lässt sich aber nicht pauschal sagen. Denn: Die Entsprechungen der alten Klassen hängen von Erteilungszeitpunkt der Fahrerlaubnis ab und vom Ausstellungsort. Je älter der 3er-Führerschein ist, desto mehr Fahrzeuge sind in der Regel miteingeschlossen. Zudem darfst du nicht vergessen, dass Deutschland in den Jahren von 1949 bis 1989 in die Deutsche Demokratische Republik (DDR) und die Bundesrepublik Deutschland (BRD) geteilt war. Natürlich gibt es auch diesbezüglich innerdeutsche Unterschiede hinsichtlich der Fahrerlaubnisklassen.

Führerscheinklassen und Entsprechungen: Auf einen Blick im Tabellenformat

BRD Führerscheine 3er-Klasse

Bis 01.12.1954 AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, CE, L
Möglich: Klasse T nach Beantragung
BE 79.06
L 174, L 175
C1 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
Von 01.12.1954 bis 01.04.1980 AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L
Möglich: Klasse T auf Antrag
A 79.03, 79.04
BE 79.06
L 174, L 175
C1 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
Von 01.04.1980 bis 31.12.1988 AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L
Möglich: Klasse T auf Beantragung
A1 79.03, 79.04
A 79.03, 79.04
BE 79.06
L 174, L 175
C1 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
Seit 01.01.1989 AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L
Möglich: Klasse T auf Antrag
A1 79.03, 79.04
A 79.03, 79.04
BE 79.06
L 174
C1 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)

DDR Führerscheine 3er-Klasse

Bis 31.03.1957

AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L

Möglich: Klasse T nach Beantragung

BE 79.06
L 174, L 175
C 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)
Bis 01.12.1954 AM, A1, A2, A, B, L L 174, L 175
Von 01.12.1954 bis 31.03.1980 AM, A1, L A1 79.05
L 174, 175
Seit 31.03.1980 AM, L L 174, L 175

Datum der Erteilung des 3er-Führerscheins

Welche neuen Fahrerlaubnisklassen?

Entsprechende Schlüsselnummern

BRD Führerscheine 3er-Klasse

Bis 01.12.1954

AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Möglich: Klasse T nach Beantragung

BE 79.06

L 174, L 175

C1 171

CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)

Von 01.12.1954 bis 01.04.1980

AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Möglich: Klasse T auf Antrag

A1 79.05

A 79.03, 79.04

BE 79.06

L 174, L 175

C1 171

CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)

Von 01.04.1980 bis 31.12.1988

AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Möglich: Klasse T nach Beantragung

A1 79.03, 79.04

A 79.03, 79.04

BE 79.06

L 174, L 175

C1 171

CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)

Seit 01.01.1989

AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Möglich: Klasse T auf Antrag

A1 79.03, 79.04

A 79.03, 79.04

BE 79.06

L 174

C1 171

CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)

DDR Führerscheine 3er-Klasse

Bis 31.03.1957

AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L

Möglich: Klasse T nach Beantragung

BE 79.06

L 174, L 175

C 171

CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)

Bis 01.12.1954

AM, A1, A2, A, B, L

L 174, L 175

Von 01.12.1954 bis 31.03.1980

AM, A1, L

A1 79.05

L 174, 175

Seit 31.03.1980

AM, L

L 174, L 175

Interessant ist vor allem bei den DDR-Führerscheinen, wie sich die Entsprechung geändert hat. Waren in der 3er-Klasse anfangs noch Pkw, Lkw und Motorräder eingeschlossen, hat sich das nach einigen Jahren geändert. Der 3er-Führerschein war dann die Bezeichnung für den Traktorführerschein.

Was sind Schlüsselnummern: Was hat es mit Schlüsselzahlen eigentlich auf sich?

Die Schlüsselzahlen befinden sich auf den neuen Scheckkartenführerscheinen auf der Rückseite. Genauer unter der Spalte 12. Sie haben EU-weit einheitliche Bedeutungen und helfen, die Fahrerlaubnisklassen noch genauer zu definieren.

Die häufigsten Schlüsselzahlen, die oben in der Tabelle auftreten sind die Folgenden:

· 79: Das bedeutet, dass mit der Fahrererlaubnis nur Fahrzeuge bewegt werden dürfen, die die in Klammern angegebenen Voraussetzungen erfüllen. Die rechtliche Grundlage dafür ist die Richtlinie 2006/126/EG

· 79.03: nur dreirädrige Kraftfahrzeuge dürfen bewegt werden

· 79.04: bewegt werden dürfen ausschließlich Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg

· 79.05: bezieht sich nur auf Krafträder der Klasse A1 mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg

Du siehst: Die Schlüsselnummern dienen dazu, das Führerscheinsystem europaweit zu vereinheitlichen, und legen zugleich alle Spezifikationen und Vorgaben zu einer bestimmten Fahrerlaubnis in Kurzform dar.

Alter Führerschein Klasse 3: Was darf ich fahren?

Diese Frage lässt sich nur individuell beantworten: Wie oben beschrieben, ist dafür nicht nur das Ausstellungsdatum des Führerscheins von Relevanz, sondern zugleich auch der Ort, wo der 3er-Führerschein erteilt wurde.

Die meisten Unsicherheiten bzw. Unterschiede zwischen den neueren Fahrerlaubnisklassen und dem alten 3er-Füherschein bestehen jedoch in folgenden Fällen:

Alter Autoführerschein Klasse 3

Neuer B-Führerschein

Kraftfahrzeuge bis 7,5 t

Fahrzeuge bis 3,5 t

è NEU: Einschränkung der zulässigen Gesamtmasse

Motorräder z. T. sogar ohne Hubraum- oder Geschwindigkeits­begrenzung

KEINE Fahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A

è NEU: B ist nur noch der Autoführerschein

Die größten Unterschiede bestehen demnach in der zulässigen Gesamtmasse und der Anzahl der Räder der Fahrzeuge. War es früher mit dem 3er-Führerschein noch ohne Weiteres möglich, Motorräder und beispielsweise größere Transporter oder Busse zu fahren, ist der B-Führerschein mittlerweile nur noch der Autoführerschein.

Mit ihm dürfen außer Personenkraftwagen auch dreirädrige Kraftfahrzeuge bewegt werden, deren Motorleistung die 15 kW nicht übersteigt. Zudem muss der Fahrer mindestens das 21. Lebensjahr vollendet haben. Mit der europaweiten Vereinheitlichung der Fahrerlaubnisklassen gingen also weitreichende Möglichkeiten verloren. Die Folge: Wer jetzt Zweirad oder größere Fahrzeuge bewegen will, muss eine separate Fahrerlaubnisprüfung ablegen mit Fahrschule, Theorieunterricht und allem drum und dran. Erst dann ist es möglich, das eigene Zweirad anzuschaffen und sich dabei vielleicht gleich für ein Wunschkennzeichen für Berlin oder eine andere Stadt zu entscheiden.

Diskutiere mit: Was hältst du von der europaweiten Vereinheitlichung der Fahrerlaubnisklassen?

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