Von: Khoi Doan
10.11.2018

Rollerführerschein: Kosten & mehr zum Führerschein AM

Du willst endlich die Welt auf zwei Rädern erkunden – dann braucht es nur noch den Rollerführerschein. In diesem Artikel erklärt dir der Kennzeichen King höchstpersönlich, um welche Fahrerlaubnis es sich dabei handelt. Denn: Einen motorisierten Roller darfst du schon im zarten Alter von 15 Jahren fahren. Allerdings nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Freu dich in diesem Blogbeitrag auf umfassende Infos rund um den Rollerschein sowie die Voraussetzungen zum Erwerb der Zweiradfahrerlaubnis. Vom König himself, und zwar ganz abseits von Nummernschildern.

Das Wichtigste rund um den Rollerführerschein auf einen Blick:

· Du darfst mit der Führerscheinklasse AM und A1 jeweils unterschiedliche Motorroller fahren

· Gedrosselter Motorroller auf 25 km/h auch mit Mofaführerschein möglich

· Kosten AM: meistens unter 1.000 €

· Theoretische und praktische Prüfung notwendig

Überblick:

Rollerführerschein: Klasse AM, A1 oder Mofaführerschein?

Ist die Rede von der Rollerfahrerlaubnis, wird normalerweise von der Führerscheinklasse AM gesprochen. Vor der letzten Führerscheinreform wurde diese Fahrerlaubnisklasse noch M genannt und war in der Klasse B automatisch mitinbegriffen. Das ist seit dem Jahr 2013 nicht mehr so. Seitdem gibt es die Klasse AM, in der nicht nur zweirädrige Fahrzeuge, sondern auch drei- und vierrädrige miteingeschlossen sind. Hier noch einmal auf einen Blick alle Krafträder bzw. Trikes und Quads, die du mit dem Führerschein Klasse AM fahren darfst:

· Zweirädrige Kraftfahrzeuge: Die bauartbedingte Maximalgeschwindigkeit darf 45 km/h nicht überschreiten. Ebenfalls sollte die Nutzleistung nicht mehr als 4 Kilowatt (kW) betragen bzw. der Hubraum des Verbrennungsmotors nicht größer als 50 Kubikzentimeter (ccm) sein.

· Kleinkrafträder mit drei Rädern: Sogenannte Trikes dürfen nicht mehr als drei Sitzplätze haben und ebenfalls nicht schneller als 45 km/h fahren. Die Leermasse darf zudem die Grenze von 279 kg nicht überschreiten. Weitere Bedingungen sind ein maximaler Hubraum von 50 Kubikzentimeter (Fremdzündmotor) bzw. 500 Kubikzentimeter (andere Antriebsform).

· Straßen-Quads mit vier Rädern: Auch Quads müssen die angegebene Maximalgeschwindigkeit einhalten und dürfen nicht mehr als 4 Kilowatt (Straßen-Quads) bzw. 6 Kilowatt (vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge) haben. Vorgabe sind außerdem maximal zwei Sitzplätze sowie ein maximales Gesamtgewicht von 425 kg.

Um die Prüfung für diese Fahrerlaubnis ablegen zu können, solltest du das 16. Lebensjahr vollendet haben bzw. kurz vor deinem 16. Geburtstag stehen. Beginnen kannst du mit der Fahrschule maximal ein halbes Jahr vor deinem Geburtstag.

Alternativen zum klassischen Rollerführerschein

Aber: Es ist auch möglich, bereits früher eine Rollerfahrerlaubnis zu machen. Dann darf dein motorisiertes Gefährt aber höchstens 25 Kilometer pro Stunde zurücklegen. Du bist also ein ganzes Stück langsamer – dafür musst du jedoch nur die Mofaprüfbescheinigung machen.

Auch möglich: Du entscheidest dich, direkt den kleinen Motorradführerschein A1 zu machen. Damit darfst du ebenfalls einen Motorroller fahren, hältst dir aber die Möglichkeit offen, ein Leichtkraftrad zu fahren bzw. einen großen 125er-Roller zu bewegen.

Zur besseren Übersicht findest du hier noch einmal alle Fahrerlaubnisklassen, das Mindestalter und Vorgaben bzw. Einschränkungen auf einen Blick:

Mofaführerschein Mindestalter: 15 Jahre

Zweirädriges Mofa / Motorroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h

Rollerschein AM 16 Jahre Kleinkraftrad mit einem Hubraum von 50 Kubikzentimeter und maximaler Geschwindigkeit von 45 km/h
Mopedführerschein A1 16 Jahre Leichtkraftrad (Moped) mit maximalem Motorhubraum von 125 ccm und Leistung bis 11 kW

Führerscheinklasse

Voraussetzungen

Wissenswertes

Mofaführerschein

Mindestalter: 15 Jahre

Zweirädriges Mofa / Motorroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h

Rollerschein AM

16 Jahre

Kleinkraftrad mit einem Hubraum von 50 Kubikzentimeter und maximaler Geschwindigkeit von 45 km/h

Mopedführerschein A1

16 Jahre

Leichtkraftrad (Moped) mit maximalem Motorhubraum von 125 ccm und Leistung bis 11 kW

Rollerführerschein Kosten: Was kostet der Roller Führerschein?

Mofa adieu – der Roller kann kommen! Wenn du dich nicht nur für die unterschiedlichen Klassen interessierst, sondern im Speziellen mehr Infos rund um die Fahrerlaubnisklasse AM wünschst, dann bist du in diesem Abschnitt richtig. Damit du weißt, wann du mit dem Sparen beginnen solltest bzw. ob du dein Sparschwein schlachten musst, findest du hier die Antwort auf die Frage „Was kostet der Rollerführerschein überhaupt?“

Führerschein AM: Kosten für die Fahrschule

Den größten Posten des Budgets nehmen die Fahrschulkosten ein. Logisch: Um eine solide Basis zu bilden, musst du erst einmal den Theorieunterricht besuchen. Bei der Fahrerlaubnisklasse AM ist es sogar notwendig, dass du noch eine theoretische Prüfung ablegst. Und damit du dich auf diese bestens vorbereiten kannst, solltest du ebenfalls in Lehrmaterialien investieren. Das kann ein klassisches Buch mit den Führerscheinfragen sein, das können Bögen zum Ausfüllen sein oder vielleicht sogar eine App, die du auf dein Smartphone oder dein Tablet lädst.

Meistens zeitgleich mit dem Theorieunterricht beginnen auch die praktischen Fahrstunden. Hierbei musst du nicht nur verschiedene Übungsfahrten absolvieren, sondern auch sogenannte Sonderfahrten, wie:

· Nachtfahrt

· Überlandfahrt

· Autobahnfahrten entfallen, da ein Motorroller nicht die Mindestgeschwindigkeit erreicht, die für die Autobahn notwendig ist.

Bedenke, dass du nicht nur die Fahrschule (etwa 700 €) bezahlen musst, sondern auch eine Prüfgebühr (pro Versuch rund 100 €) für die Fahrprüfung einplanen solltest. Was ebenfalls bares Geld kostet, ist das Führerscheindokument an sich und die Verwaltungskosten, die für die Beantragung anfallen. Vergiss nicht, dass du auch einen Sehtest sowie die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (zusammen 20 €) nachweisen musst.

Wie viel du letztlich bezahlst, hängt zum einen von der Region ab, in der du lebst. Je nach Bundesland und Besiedlung kann es enorme Preisunterschiede geben. Zum anderen kommt es auch auf deine persönlichen Skills an: Bist du der geborene Rollerfahrer, benötigst du weniger Fahrpraxis, als wenn du noch nie auf einem Motorroller gesessen warst und dich eben erst in die Thematik einfinden musst.

Andere Führerscheinklassen: Das ist wichtig

Bei den anderen beiden Fahrerlaubnisklassen, mit denen du ebenfalls einen Motorroller steuern kannst, kommen andere Gebühren auf dich zu. So ist der Mofaführerschein keine Fahrerlaubnis im eigentlichen Sinne, sondern vielmehr eine Prüfbescheinigung. Das bedeutet, dass du dafür keine Praxisprüfung vor einem autorisierten Prüfer ablegen musst, sondern nur einen theoretischen Test bestehen musst. Der Vorteil: Das Ganze macht sich wirklich am Preis bemerkbar. So kostet der Mofaführerschein je nach Region zwischen 75 und 200 €.

Anders verhält es sich beim A1-Führerschein – auch Mopedführerschein genannt – der sich in einem Kostenrahmen von 1.000 bis 1.400 € bewegt. Auch hier gilt: Je nachdem, wie viele Fahrstunden du benötigst und wie hoch das Preisniveau deiner Gegend ist, musst du mit einer teureren oder billigeren Endsumme rechnen. Da beim Mopedführerschein aber auch noch Autobahnfahrten verpflichtend sind, wird das Ganze definitiv preisintensiver als bei der Fahrerlaubnisklasse AM. Die Gebühren für die Prüfung, den Sehtest und die Verwaltungskosten unterscheiden sich hingegen nicht.

Diskutiere mit: Hast du den Roller Führerschein – und wenn ja, welche Fahrerlaubnisklasse? A1, AM oder die Prüfbescheinigung fürs Mofa?

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