Rote Kennzeichen: Kosten und Ausleihen der roten Nummernschilder
Eine rote Prägung ist ihr auffälligstes Merkmal: Rote Kennzeichen – auch Händlerkennzeichen genannt – tun sich durch ihre markante Farbgestaltung hervor. Diese optische Eigenheit zeichnet das Schilderpaar in Rot aus. Doch was hat es eigentlich mit diesen Fahrzeugkennzeichen auf sich? Alles rund um die Nummernschilder in Signalfarbe erklärt dir der Kennzeichen King in diesem Artikel höchstpersönlich.
Und so viel steht schon einmal fest: Vergiss die Erwägung, rote Kennzeichen für eine Überführungsfahrt zu nutzen. Die farbigen Autonummern sind nämlich nur Händlern und Gewerbetreibenden vorbehalten .
- Nutzung: ausschließlich im gewerblichen Bereich
- Beantragung: bei der zuständigen Zulassungsbehörde
- Gültigkeit: variabel nach Ermessen der Zulassungsstelle
- Besonderheit: kann an unterschiedlichen Fahrzeugen angebracht werden
- Kosten: variabel (Erteilungsgebühr zwischen 26 € und 205 €), jährliche Gebühr
Übersicht:
- Rote Kennzeichen ausleihen?
- Rote Kennzeichen kaufen
- Besonderheit der roten Autonummern zur wiederkehrenden Verwendung
- Rote Kennzeichen beantragen und Kosten
- Rote Kennzeichen = Überführungskennzeichen?
- Das Aussehen: Rote Nummernschilder unter der Lupe
Rote Kennzeichen ausleihen?
Das Wichtigste direkt zu Beginn: Das widerrechtliche Verwenden der farbigen Autonummern sowie das Ausleihen von roten Kennzeichen, beispielsweise für den Privatgebrauch, ist illegal. Hier drohen nicht nur Strafen, sondern auch der Entzug der Kennzeichenerteilung.
Rote Kennzeichen, die auch Händlerkennzeichen oder Dauerkennzeichen genannt werden, sind ausschließlich für den gewerblichen Bereich vorgesehen. So erhalten nur ausgewählte Unternehmen bzw. bestimmte Berufsgruppen die Erlaubnis, die spezifischen Fahrzeugkennzeichen zu nutzen. Das sind beispielsweise:
- Prüfstellen (TÜV, Dekra etc.)
- Händler
- Werkstätten
Die Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV) regelt in § 16 „Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten mit rotem Kennzeichen“ die genauen Vorgaben rund um die farbigen Fahrzeugnummern. So können die Autonummern nicht ohne Weiteres für die Freizeit oder gar dauerhaft an einem Fahrzeug oder Oldtimer genutzt werden.
Kurzum: Der Einsatzbereich der Schilder mit der roten Prägung ist stark reglementiert – der Name des Paragrafen der Verordnung weist bereits darauf hin, welche Fahrten damit ausschließlich erlaubt sind. Das sind Folgende:
- Prüfungsfahrt durch einen Sachverständigen : Möchte beispielsweise der TÜV-Prüfer im Rahmen seiner Prüftätigkeit einen nicht-zugelassenen Wagen Probe fahren, kann er das Schilderpaar anbringen und darf somit am Straßenverkehr teilnehmen.
- Probefahrt : Die rotfarbigen Nummernschilder ermöglichen es zum Beispiel Gebrauchtwagenhändlern, ein nicht mehr zugelassenes Fahrzeug auf der Straße zu testen und zu begutachten. Auch hier gilt: Alles nur im Rahmen der beruflichen Tätigkeit. Auch Kunden eines Autohauses dürfen mit den farbigen Schildern eine Testfahrt unternehmen.
- Überführungsfahrten : Ein Fahrzeug von A nach B zu überführen – das geht ebenfalls mit den besonderen Fahrzeugkennzeichen. Jedoch ist das nur für die oben genannten Unternehmen erlaubt.
Jüngling Tom möchte sich von Berlin ins fern entlegene München aufmachen, um dort ein neues Gefährt zu kaufen, das aktuell nicht zugelassen ist. Da sein Freund im Besitz eines Autohauses mit Werkstatt ist, hat Tom einen Einfall: Er will seinen Freund fragen, ob er sich die roten Kennzeichen ausleihen kann. Gesagt, getan! Doch der Freund ist gar nicht begeistert. Denn: Nur er selbst darf im Rahmen seines Werkstatt- und Verkaufsbetriebs die Dauerkennzeichen benutzen.
Besonderheit der roten Autonummern zur wiederkehrenden Verwendung
Um einem Missbrauch entgegenzuwirken, wird das Schilderpaar von der Zulassungsstelle deshalb nur an ausgewählte Institutionen und Personen vergeben. Wörtlich heißt es in § 16 der Verordnung:
„Rote Kennzeichen […] können durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, zugeteilt werden.“
Das bedeutet, dass wirklich genau geprüft wird, ob der Gewerbetreibende im Rahmen seiner Arbeit die Fahrzeugkennzeichen benötigt. Der Gesetzestext spricht noch eine weitere Eigenheit der Nummernschilder mit der farbigen Prägung an: Sie dürfen an mehreren Fahrzeugen verwendet werden – was durchaus Sinn ergibt. Schließlich arbeiten sowohl Fahrzeugwerkstätten als auch Prüfinstitutionen mit zahlreichen unterschiedlichen Kraftfahrzeugen. Vielerorts werden die Händlerschilder in Rot deshalb auch rote Wechselkennzeichen genannt.
Und noch eine Besonderheit zeichnet die farbigen Kfz-Kennzeichen aus: Die zuständige Behörde hat zwei Optionen zur Auswahl:
- Sie kann die rotgeprägten Nummernschilder mit einer Befristung ausgeben.
- Das Händlerschilderpaar kann bis auf Widerruf ausgegeben werden.
Auf diese Weise ist es möglich, die Fahrzeugnummern mit unterschiedlicher Laufzeit auszugeben.
Rote Kennzeichen beantragen und Kosten
Du bist berechtigt, einen Antrag auf die Erteilung der farbigen Kfz-Schilder zu stellen, wenn du die oben genannten Kriterien erfüllst: Das bedeutet, dass du „zuverlässig“ im Sinne des Gesetzes bist, einen Gewerbebetrieb mit Kfz-Bezug hast und den Bedarf an den farbigen Wechselkennzeichen nachweisen kannst. So weit so gut – dann kann es mit der Beantragung des Schilderpaars mit roter Prägung auch fast schon losgehen.
Da die Fahrzeugnummern nur für Gewerbetreibende vorgesehen sind, musst du in puncto Versicherung spezifische Bedingungen erfüllen: Bei der Versicherungsgesellschaft deines Vertrauens erfragst du eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Üblicherweise ist Nachweis notwendig, dass du gewerbetreibend bist.
- Personalausweis oder Reisepass
- Gewerbeanmeldung
- elektronische Versicherungsbestätigung
- Nachweis der Zuverlässigkeit (Führungszeugnis, Auskunft aus dem Verkehrszentralregister sowie Auskunft aus dem Gewerbezentralregister)
Gut zu wissen: Mit der Nutzung der farbigen Schilder gehen besondere Pflichten einher, wie das Führen des Fahrzeugscheinheftes. Dieses besondere Fahrzeugscheinheft ist für den Gewerbetreibenden, der die Schilder in Signalfarbe verwendet, verpflichtend. In dem Fahrzeugscheinheft, welches ein offizielles Dokument ist, sind einmalig alle relevanten Daten zum Fahrzeug hinterlegt: Fahrzeugmarke, - hersteller und -fahrgestellnummer. Das Fahrzeugscheinheft muss ähnlich wie ein Buchhaltungsdokument aufbewahrt und den Behörden auf Verlangen vorgelegt werden.
Daneben ist vom Verantwortlichen auch ein großformatiges Fahrtennachweisbuch zu führen. Darin werden bei jeder Fahrt der Tag, der Start- und Endpunkt sowie Infos zum Fahrzeugführer und zudem die letzten sechs Ziffern der Fahrgestellnummer niedergeschrieben. Auch dieses Dokument, das einem Fahrtenbuch gleicht, muss gewissenhaft geführt werden. Wenn es voll ist, wird es zur entsprechenden Zulassungsstelle gebracht und dort gesichtet. Wurde alles tadellos geführt, erhält der Gewerbetreibende ein neues Fahrtennachweisbuch.
Rote Kennzeichen = Überführungskennzeichen?
Dass die roten Autokennzeichen nur für Händler, Werkstätten und Prüfstellen zugelassen sind, war nicht immer so . Bis zum Jahr 1998 dienten die Autoschilder in Signalfarbe als Überführungskennzeichen – sowohl für private als auch für gewerbliche Zwecke.
Aus diesem Grund herrscht auch heute noch – und das ist über 20 Jahre (!) nach der Gesetzesänderung – die weitläufige Meinung, die roten Schilder könnten noch immer von Privatleuten verwendet werden. Das ist so aber nicht korrekt, wie dir unser königlicher Zeitstrahl nochmals veranschaulicht.
Überführung eines Fahrzeugs für Privatpersonen |
Überführungskennzeichen (auch bekannt als rote Schilder) |
Kurzzeitkennzeichen (auch bekannt als gelbe Schilder) |
Zweck |
Bis 1998 |
ab 1998 und heute noch |
Überführung eines Fahrzeugs für Privatpersonen |
Überführungskennzeichen (auch bekannt als rote Schilder) |
Kurzzeitkennzeichen (auch bekannt als gelbe Schilder) |
Wie bereits angedeutet, wird seitens der Behörden heute auf eine strenge Einhaltung dieser Vorgaben geachtet. Wer als Werkstattinhaber oder Autohändler seine Schilder an Privatpersonen verleiht, muss mit Sanktionen rechnen. Das können sowohl
Geldstrafen als auch der Entzug der Berechtigung für die farbigen Schilder sein.
Jüngling Tom hat eine andere Option, um als Privatperson sein neues Gefährt zu überführen. Er kann gelbe Kurzzeitschilder beantragen. Diese sind eigens für die private Nutzung vorgesehen – und auch gar nicht so teuer: Tom muss in der Zulassungsstelle nur 13,10 € aus seiner Goldschatulle holen. Das ist die Verwaltungsgebühr. Weitere Kostenfaktoren sind die Nummernschilder selbst und die Versicherung. Das ist finanziell absolut zu stemmen.
Die wesentlichen Unterschiede der beiden Schildertypen bringt die nachfolgende Tabelle auf den Punkt:
Rote Nummern |
Kurzzeitkennzeichen |
Nur für Gewerbetreibende und Händler |
Für private Fahrer |
Laufzeit variiert |
Gültigkeit: nur 5 Tage |
Mehrfache Verwendung an unterschiedlichen Fahrzeugen |
Für ein spezifisches Fahrzeug |
Rote Buchstaben- und Zahlenkombination |
Gelber Streifen |
Das Aussehen: Rote Nummernschilder unter der Lupe
Bei den farbigen Dauerkennzeichen ist der Name Programm: Die Signalfarbe Rot kennzeichnet die gesamte Aufschrift, die aus verschiedenen Elementen besteht. Zum einen aus einer Zahlenfolge (rechts), die immer mit „06“ beginnt. Achtung, nicht verwechseln: Die 07 ist hingegen nur für Oldtimer-Schilder, sogenannte H-Kennzeichen , vorgesehen.
Zum anderen befindet sich auf dem Schild auch die Landkreis- bzw. Stadtkennung. Beachte: Ein Wunschkennzeichen ist hier nicht möglich – ganz einfach aus dem Grund, da die Buchstabenkombi komplett fehlt. Was bei den Fahrzeugnummern ebenfalls auffällt, ist das Euro-Feld, das sich ganz links befindet.
Apropos, Europa: Mit roten Kennzeichen ins Ausland – geht das überhaupt? Auch hier kann dir die königliche Expertise vom Kennzeichen King weiterhelfen. Kurz und knapp: Jein. Die Schilder mit roter Aufschrift sind für Probe-, Prüf- und Überführungsfahrten vorgesehen. Laut einer Mitteilung der Europäischen Kommission kannst du ein Fahrzeug mit roten Kennzeichen ins Ausland überführen. Das gilt für alle EU-Länder, wie Polen oder Österreich. Aber: Viele Zulassungsstellen empfehlen trotzdem, sich für die Ausfuhr Exportkennzeichen zu besorgen, um auf Nummer sicher zu gehen.
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