Verschiedene Kennzeichen: Was du schon immer wissen wolltest
Übersicht
- Standard Eurokennzeichen
- E-Kennzeichen für Elektroautos
- Wechselkennzeichen ("W-Kennzeichen")
- H-Kennzeichen (Oldtimer-Nummernschild)
- Händler-/ Werkstättenkennzeichen
- Kennzeichen für steuerbefreite Fahrzeuge (grüne Kennzeichen)
- Saisonkennzeichen
- Ausfuhrkennzeichen / Exportkennzeichen
- Kurzzeitkennzeichen (Überführungskennzeichen)
- Diplomatenkennzeichen
In Deutschland gibt es viele verschiedene Nummernschilder. Von Saisonkennzeichen über rote und grüne Kennzeichen, bis hin zu Nummernschildern für Oldtimer-Fahrzeuge und Elektroautos. Auch sind Kombinationen verschiedener Kennzeichentypen durchaus möglich. Oftmals ist es sinnvoll, sich vor dem Besuch bei der Zulassungsstelle über seine Optionen zu informieren, um schon zu Wissen welche Attribute ihr amtliches Kennzeichen haben sollte. In diesem Beitrag werden wir die gängigsten dieser Kennzeichen auflisten und kurz erläutern.
Standard Eurokennzeichen
Das übliche Nummernschild für deutsche Fahrzeuge wurde von jedem von uns bereits häufig gesehen, die meisten Menschen in Deutschland mit PKW haben eben dieses Nummernschild an ihr Fahrzeug montiert. Diese Kennzeichen gibt es in vielen verschiedenen Größen, abhängig von der Zeichenanzahl im Nummernschild sowie der Bauform des Fahrzeuges, in welcher das Kennzeichen montiert werden soll.
Die Maße für einzeilige Autokennzeichen in Deutschland sind:
520 mm x 110 mm
480 mm x 110 mm
460 mm x 110 mm
420 mm x 110 mm
400 mm x 110 mm
Die Maße für zweizeilige Autokennzeichen in Deutschland ist:
340 mm x 200 mm
320 mm x 200 mm
300 mm x 200 mm
280 mm x 200 mm
260 mm x 200 mm
240 mm x 200 mm
Ein amtliches Kennzeichen/Nummernschild in Deutschland besteht aus zwei Teilen:
- dem Unterscheidungszeichen aus bis zu drei Buchstaben
- der Erkennungsnummer aus einem oder zwei Buchstaben sowie bis zu vier Ziffern
Insgesamt dürfen jedoch nur maximal 8 Zeichen verwendet werden, bei Saisonkennzeichen sowie zweizeiligen Kennzeichen jedoch nur maximal 7 Zeichen (auch in Schmalschrift). Mit unserem Konfigurator kannst du sehen, wie sich die Schrift von Schmal- zu Engschrift anpasst, nachdem du 8 Ziffern eingetippt hast: Kennzeichenkonfigurator testen.
Das Unterscheidungszeichen besteht aus einem, zwei oder drei Buchstaben. Es gibt den Verwaltungsbezirk wieder, in dem das Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort hat. Fahrzeuge der Bundes- und Landesorgane, der Bundespolizei, der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, der Bundeswehr, des Diplomatischen Corps im Inland und bevorrechtigter internationaler Organisationen (zum Beispiel NATO) verwenden ebenfalls das Unterscheidungszeichen auf ihren Fahrzeugen (Beispiel Bundeswehr: Fahrzeuge der Bundeswehr benutzen das Unterscheidungszeichen „Y“).
Darüber hinaus gibt es auch spezielle Kennzeichen.
E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge
Um den Kauf von Elektroautos zu fördern, haben viele örtliche Behörden Vorteile für die Halter von Elektro-Fahrzeugen geschaffen. Zu Elektrofahrzeugen gehören:
- Reine Batterie-Elektrofahrzeuge
- von außen aufladbare Hybrid-Elektrofahrzeuge (Plug-In)
- Brennstoffzellenfahrzeuge
Wechselkennzeichen („W-Kennzeichen“)
Seit Mitte 2012 können Halter von zwei Fahrzeugen diese mit nur einem Kennzeichen zulassen, solange beide Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse zugehören und die verwendete Wechselkennzeichen-Größe bei beiden Fahrzeugen montiert werden kann. Ein Wechselkennzeichen darf nur an einem Fahrzeug zur selben Zeit geführt werden. Da jedoch bei der Benutzung von Wechselkennzeichen keine Steuerersparnis gewährt wird und auch im Bezug auf die Versicherung der Fahrzeuge keine nennenswerten finanziellen Vorteile mit sich bringt ist die Verwendung solcher Wechselkennzeichen eher selten.
Wechselkennzeichen bestehen aus einem zweiteiligen Nummernschild:
Der große linke Teil ist abnehmbar und kann zwischen den zwei auf dieses Wechselkennzeichen angemeldete Fahrzeug getauscht werden. Der rechte kleinere Teil bleibt am Fahrzeug. Die sich daraus ergebenden zwei Kennzeichen wären in diesem Beispiel „KI-NG-1/1“
sowie „KI-NG-1/2“.
H-Kennzeichen (Oldtimer-Nummernschild)
Das H-Kennzeichen gilt für Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind und zu großen Teilen im Originalzustand bestehen. Das „H“ am ist hier nach der Erkennungsnummer rechts am Kennzeichen eingeprägt und steht für „historisch“, und dienen der „Erhaltung des fahrzeugtechnischen Kulturguts“.
Oldtimer mit H-Kennzeichen genießen zudem günstige Pauschalbesteuerung sowie gesonderte Versicherungsbedingungen.
Als weitere Variante des H-Kennzeichens existieren sogenannte Oldtimer-Wechselkennzeichen. Diese gelten für ein oder mehrere Oldtimer - Fahrzeuge und sind in roter Farbe gepresst statt des üblichen schwarzen Schriftsatzes. Das Kennzeichen kann an mehreren Oldtimern verwendet werden und die Erkennungsnummer beginnt immer mit den Ziffern „07“.
Händler-/ Werkstättenkennzeichen
Optisch den Oldtimer-Kennzeichen sehr ähnlich sehen die Wechselkennzeichen für KFZ-Betriebe aus. Verwendet werden diese Kennzeichen von Kraftfahrzeughersteller, Kraftfahrzeugteilehersteller, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändler (Erkennungsnummer
beginnt mit „06“) sowie technische Prüfstellen und anerkannten Überwachungsorganisationen zum Zweck von Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten ausgegeben (Erkennungsnummer beginnt mit „05“). Sie sind nicht an ein Fahrzeug gebunden.
Kennzeichen für steuerbefreite Fahrzeuge (grüne Kennzeichen)
Grüne Kennzeichen sind vom Aufbau her identisch mit normalen Kennzeichen, jedoch wird der sonst schwarze Teil des Kennzeichens in der Farbe grün eingefärbt. Sie werden für steuerbefreite Fahrzeuge eingesetzt. Zu diesen zählen unter anderem:
- landwirtschaftliche Fahrzeuge
- Fahrzeuge von gemeinnützigen oder Hilfsorganisationen
- Schaustellerfahrzeuge
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen (wie zum Beispiel Kräne oder Betonpumpen)
- Anhänger mit bestimmten Einsatzzweck (Boote, Segelflieger, Hunde, Pferde)
Saisonkennzeichen
Das Anfang 1997 eingeführte Saisonkennzeichen findet Verwendung bei Fahrzeugen, die nicht das ganze Jahr genutzt werden, wie Beispielsweise Cabriolets, Motorräder, Wohnmobile oder Winterdienst-Fahrzeuge. Das Saisonkennzeichen kann zwischen zwei und elf Monaten eines Zwölf-Monats-Zeitraumes zugelassen werden, und beginnt und endet mit dem vollen Kalendermonat. Der Gültigkeitszeitraum des Saison - Nummernschildes wird rechts von der Erkennungsnummer aufgeprägt. Die Zahl über dem waagerechten Strich gibt den ersten Monat des Gültigkeitszeitraumes an, die Zahl darunter den letzten Monat. Besonders oft wird diese Form bei Motorradkennzeichen verwendet.
Die Vorteile des Saisonkennzeichens sind, dass sowohl Kraftfahrzeugsteuer sowie Versicherungsprämien für den Halter des Fahrzeuges nur anteilig anfallen. Saisonkennzeichen können insgesamt nur mit sieben Zeichen bedruckt werden, da die achte Stelle für
die Angabe des Gültigkeitszeitraums genutzt wird.
Ausfuhrkennzeichen / Exportkennzeichen
Das Ausfuhrkennzeichen dient Überführungszwecken ins Ausland. Auf der rechten Seite wird auf rotem Grund das Ablaufdatum des in Deutschland gültigen Versicherungsschutzes eingeprägt.
Das Kennzeichen besteht aus dem Unterscheidungszeichen des Zulassungsbezirkes sowie einer Nummer aus zwei bis vier Ziffern sowie eines einzelnen Buchstabens, der die laufende Serie angibt.
Kurzzeitkennzeichen (Überführungskennzeichen)
Kurzzeitkennzeichen sind für derzeit nicht anderweitig angemeldete Fahrzeuge gedacht, die auf öffentlichen Straßen bewegt werden müssen. Dies ist zum Beispiel der Fall bei Fahrzeugüberführungen, Prüfungsfahrten sowie Probefahrten. Das Kurzzeitkennzeichen gilt maximal fünf Tage. Ähnlich wie beim Ausfuhrkennzeichen ist der letzte Tag des Gültigkeitszeitraumes am rechten Rand eingeprägt, hier jedoch auf gelbem statt auf rotem Grund.
Der Aufbau des Kurzzeitkennzeichens setzt sich wiefolgt zusammen: Der erste Block ist das Unterscheidungszeichen des Zulassungsbezirkes, gefolgt von einer bis zu fünfstelligen Ziffernfolge, die immer mit „04“ beginnt.
Diplomatenkennzeichen
Fahrzeuge die auf das diplomatische Corps zugelassen sind, beginnen mit der Ziffer „0“ für Botschafter und gleichgestellte Personen oder dem Unterscheidungszeichen des Zulassungsbezirkes für sonstiges Botschafterpersonal und Konsulate. Der zweite Block
besteht aus dem Ländercode des Herkunftslandes sowie einer ein- bis dreistelligen Zahl, wobei kleinere Zahlen häufig einen höheren Rang des Fahrzeughalters widerspiegeln als höhere Zahlen.
Die Ländercodes die auf diplomatischen Kennzeichen Verwendung finden können mit folgender Liste abgeglichen werden: