Von: Alexander Bender
15.8.2018

Wem gehört das Kfz-Kennzeichen: Kennzeichen Halter ermitteln

Wenn du dir die Frage „Wem gehört das Kfz-Kennzeichen?“ schon des Öfteren gestellt hast, dann bist du hier genau richtig: In diesem Blog-Artikel verrät dir der Kennzeichen King höchstpersönlich, wie du den Autokennzeichen-Besitzer finden kannst. Das Wichtigste gleich vorab: Das geht aus Datenschutzgründen nur, wenn es besonders wichtig ist. Flirt-Versuche starten oder Verkehrssünder ausfindig machen – das solltest du über die Kennzeichenrecherche gar nicht erst versuchen.

Übersicht:

Das Wichtigste auf nur einen Blick:
  • Halterabfrage nur in verkehrsrechtlichen Belangen erlaubt
  • Aus Datenschutzgründen streng reglementiert
  • Anfrage bei der Zulassungsstelle oder dem Kraftfahrt-Bundesamt
  • Kosten: 5,10 €

Wem gehört das Autokennzeichen: Kennzeichen ermitteln

Es gibt viele gute Gründe, herauszufinden, wem ein bestimmtes Fahrzeug gehört. Nehmen wir einmal an, du bist mit deinem Auto beim Einparken an einem anderen Kraftfahrzeug hängen geblieben und willst den Halter des Fahrzeugs herausfinden – was jetzt also tun? Sinnvoll ist es in jedem Fall, sich zunächst die Fahrzeugnummern des beschädigten Fahrzeuges zu notieren. Damit du keine Unfallflucht begehst, musst du jetzt natürlich mit dem Besitzer bzw. dem Fahrer in Kontakt treten. Der einfachste Weg wäre es nun, die Polizei einzuschalten. Denn: So gehst du auf Nummer sicher, dass der Autohalter auch wirklich kontaktiert wird.

Ist die Polizei verständigt, können die zuständigen Beamten vor Ort eine sogenannte Halterabfrage durchführen. Das kennst du bestimmt aus sämtlichen Krimis und Tatort-Folgen dieser Welt: Der Polizist funkt seine Zentrale an, gibt das Nummernschild durch und erfährt, auf wen der Wagen angemeldet ist. Das ist ein legaler Weg, um herauszufinden, wem ein Kraftfahrzeugkennzeichen gehört.

Auch abseits eines von dir verursachten Unfalls gibt es Gründe, weshalb du den Fahrzeughalter ausfindig machen möchtest, beispielsweise die folgenden:

  • Geltendmachung
  • Sicherung
  • Vollstreckung
  • Befriedigung oder Abwehr

von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr. Auf gut Deutsch heißt das: Immer, wenn du mit Verkehrsordnungswidrigkeiten oder Schadensansprüchen, z. B. nach einem Unfall in Kontakt kommst, hast du gute Chancen, dass du über die offizielle Halterabfrage erfährst, wem die Fahrzeugkennzeichen gehören.

Kennzeichenhalter ermitteln: Nur im Notfall gestattet

Wie bereits angedeutet, müssen wirklich triftige Gründe vorliegen, damit du erfährst, auf wen ein Auto bzw. ein sonstiges Kraftfahrzeug zugelassen wurde. Natürlich haben die Behörden hier einfacheres Spiel als Privatpersonen. Während der Verkehrsüberwachung, bei Ordnungswidrigkeiten – zum Beispiel Falschparken – oder bei Blitzerfotos wird der Wagenhalter automatisch ermittelt.

Wenn du schon einmal ein Blitzerfoto zugesandt bekommen hast, dann hast du bestimmt bemerkt, dass du gegen das Bußgeld Widerspruch einlegen kannst. Auch das hängt indirekt damit zusammen, wem ein Fahrzeug gehört.

Als Beispiel diene folgende edelmännische Situation:

Jüngling Tom hatte es eilig – mit 15 km/h zu schnell ist er in der 80er-Zone auf der Autobahn geblitzt worden. Unterwegs war Tom übrigens mit dem schnellen Gefährt seiner holden Maid Sabine. Lange müssen die beiden nicht warten: Bereits nach einer Woche kommt der Brief mit dem Bußgeldbescheid. Die Adressatin ist Sabine, denn schließlich war es auch ihr Gefährt, mit dem Tom zu schnell unterwegs war. Sabine könnte nun Einspruch gegen das Bußgeld einlegen. Denn: Auf der Blitzeraufnahme ist ein Mann – Tom – zu sehen, der offensichtlich nicht mit der Fahrzeughalterin – Sabine – übereinstimmt. Da beide wissen, wer mit dem Auto unterwegs war, bezahlen sie den Strafzettel ohne zu Murren. Im Ernstfall wäre ein Einspruch aber durchaus möglich.

Nicht nur die staatlichen Stellen können erfahren, wem ein Kraftfahrzeug gehört – auch diverse andere semi-offizielle Stellen oder Vertreter können eine Halterabfrage durchführen. Geregelt ist all das in Paragraf 39 Straßenverkehrsgesetz (StVG) . Dazu zählen zum Beispiel diese Instanzen bzw. Personen:

  • Geschädigter und Schädiger sowie dessen Anwalt
  • Versicherungen (Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung)
  • Parkhausbetreiber (z. B. wenn es Schäden gab)
  • Tankstelleninhaber (beispielsweise bei Tankbetrug)

Das weiß der Kennzeichen King: Eine Halterabfrage kann nur in Auftrag gegeben werden, wenn triftige Gründe vorliegen, die keinen zivilrechtlichen Hintergrund haben, sondern mit dem Straßenverkehr in Zusammenhang stehen.

Fahrzeughalter herausfinden: Das ist möglich

Im Gesetzestext wird das wie folgt formuliert: Die „gespeicherten Fahrzeugdaten und Halterdaten sind […] durch die Zulassungsbehörde oder durch das Kraftfahrt-Bundesamt zu übermitteln, wenn der Empfänger […] darlegt, dass er die Daten zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt (einfache Registerauskunft).“

Wenn du also herausfinden willst, wem ein bestimmtes Kraftfahrzeug gehört, musst du mehrere Voraussetzungen erfüllen:

  • Triftiger Grund : Es muss ein vom Gesetzgeber anerkannter Grund vorliegen, weshalb du den betroffenen Autohalter ermitteln willst (Verfolgung von Rechtsansprüchen)
  • Behörde adressieren : Um die Halterabfrage zu starten, musst du dein Anliegen schriftlich an die zuständige Zulassungsstelle oder das Kraftfahrt-Bundesamt antragen.
  • Kosten nicht vergessen : Natürlich ist keine Leistung einer staatlichen Behörde umsonst. Für die Auskunft musst du mit einer Gebühr in Höhe von 5,10 € rechnen. Die genaue Aufschlüsselung der anfallenden Kosten kannst du in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt ) nachlesen.

Wer genau für die Auskunft zuständig ist, erfährst du, wenn du bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle deiner Stadt oder von deinem Landkreis anrufst. Beachte auch, dass einige Städte nach der Überprüfung eines Antrags online Auskunft geben – das kommt aber immer auf den jeweiligen Zulassungsbezirk an.

Autokennzeichen: Besitzer ermitteln und Infos erhalten

So weit, so gut: Du hast einen Anspruch darauf, zu erfahren, wem ein bestimmtes Schilderpaar gehört. Danach hast du einen Auskunftsantrag gestellt und die Gebühren entrichtet. Aber wie geht es nun weiter und welche Informationen wirst du bekommen?

Auch das wird im Straßenverkehrsgesetz genauestens geregelt. Natürlich erfährst du nicht nur irgendwelche Daten zum Besitzer eines Fahrzeuges, sondern bekommst – sofern du das Recht dazu hast – eine umfassende Auskunft. Diese Dinge werden dir nach einer Halterabfrage mitgeteilt:

  • Vollständiger Name sowie Ordens- bzw. Künstlername
  • Anschrift
  • Typ, Art und Hersteller des Fahrzeugs
  • Kraftfahrzeugkennzeichen

Eine Auskunft zur Versicherung kann nur die Zulassungsbehörde erteilen. Denn: Im zentralen Fahrzeugregister vom Kraftfahrt-Bundesamt werden solche Daten nicht hinterlegt und können demnach auch nicht übermittelt werden.

Fazit: Die Frage „Wem gehört ein Kfz Kennzeichen?“ kann in Deutschland beantwortet werden, indem man eine Anfrage an eine offizielle Stelle (Polizei, Kraftfahrt-Bundesamt oder Zulassungsstelle) stellt. Aus Gründen des Datenschutzes ist eine solche Halterabfrage jedoch nur möglich, wenn das Anliegen im Zusammenhang mit verkehrsrechtlichen Belangen steht.

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