Von: Alexander Bender
23.8.2018

Zulassungsbescheinigung Teil 1 & Teil 2: Erklärung & Kosten

Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 – da kann man schnell schon mal den Überblick verlieren. Damit genau das nicht passiert, hat sich der Kennzeichen King mal ganz abseits von KFz Kennzeichen höchstpersönlich diesem Thema angenommen. In diesem Blogartikel liest du, was es mit den beiden Zulassungsbescheinigungen auf sich hat, welches Fahrzeugdokument dem ehemaligen Fahrzeugschein und dem ehemaligen Fahrzeugbrief entspricht und wofür die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil 2 gut ist.

Übersicht:

Das Wichtigste über die Zulassungsbescheinigung Teil 1 & 2 in aller Kürze:
  • Seit dem 01.10.2005 ersetzen die Bescheinigungen bisherige Fahrzeugpapiere
  • Pflicht für alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen
  • Teil 1 entspricht dem Fahrzeugschein
  • Teil 2 entspricht dem Fahrzeugbrief

Fahrzeugschein vs. Fahrzeugbrief: Das ist wichtig

Bevor der Kennzeichen King genauer auf die beiden Bescheinigungen eingeht, nimmt er dich mit auf eine Reise in die Vergangenheit. Es geht in Zeit vor dem 01. Oktober des Jahres 2005. Wer da der Zulassungsstelle einen Besuch abstattete, um ein Fahrzeug an- oder abzumelden, musste folgende Dokumente für die Zulassung bei sich führen:

  • Versicherungsbestätigung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Gültige HU-Bescheinigung
  • Fahrzeugschein
  • Fahrzeugbrief

Die letztgenannten beiden Unterlagen gibt es heute – mehr als zehn Jahre später – nicht mehr in dieser Form. Trotz allem wird oftmals noch von „Schein“ und „Brief“ gesprochen. Damit es dir leichter fällt, den Unterschied von Zulassungsbescheinigung Teil 1 & Teil 2 zu verstehen, erfolgt zunächst ein Abriss über Schein und Brief.

Beim ehemaligen Fahrzeugschein handelt es sich um eines der fahrzeugeigenen Dokumente, die von der Kfz-Behörde für jedes Kraftfahrzeug ausgestellt werden. Es dient dazu, ein zulassungspflichtiges Kraftfahrzeug zu identifizieren. Deshalb finden sich im Schein auch zahlreiche Details zum Wagen selbst: Das amtliche Kennzeichen, Angaben zur Person, auf die das Kraftfahrzeug zugelassen wurde sowie Fahrzeughersteller, Typ und Ausführung sowie Leistung, Motorgröße etc.

Der frühere Fahrzeugbrief ist ebenfalls ein wichtiges Fahrzeugdokument. Es dient weniger zur Identifikation des Fahrzeugs: Mit dem Brief wird geklärt, wer über einen Wagen verfügungsberechtigt ist und somit im Besitz des Kraftfahrzeugs ist.

Als Beispiel diene folgende edelmännische Situation:

Jüngling Tom hat sich einen Gebrauchtwagen angeschafft. Bei der Vertragsunterzeichnung erhält er zwei Papiere: Schein und Brief. Er weiß Bescheid: Da bei polizeilichen Kontrollen immer die Fahrzeugpapiere verlangt werden, muss der Schein im Wagen bleiben bzw. immer mitgenommen werden. Den Brief verwahrt er zu Hause in seinem Tresor. Denn so die landläufige Meinung: Wer im Besitz des Fahrzeugbriefes ist, dem gehört auch das Auto.

Zulassungsbescheinigung Teil 1: Erklärung der wichtigsten Facts

Wie bereits angedeutet, haben sich die Bezeichnungen der Fahrzeugdokumente geändert. Den Schein gibt es nicht mehr, stattdessen ist die Rede von der Zulassungsbescheinigung Teil 1. Welche Infos darin enthalten sind, kannst du in § 11 der Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) nachlesen. In Absatz 1 heißt es:

„Sie [Teil 1] ist mit einer sichtbaren Markierung mit der Aufschrift „Zur Außerbetriebsetzung entfernen“ zu versehen. Die sichtbare Markierung mit der Aufschrift „Zur Außerbetriebsetzung entfernen“ enthält eine Druckstücknummer, die für jede Zulassungsbescheinigung Teil I nur einmal vergeben sein darf. Die sichtbare Markierung muss ferner die darunterliegende Markierung mit der Aufschrift „Außer Betrieb gesetzt“ und einen Sicherheitscode so verdecken, dass die Markierung mit der Aufschrift „Außer Betrieb gesetzt“ und der Sicherheitscode nur gleichzeitig mit der Entfernung der Markierung mit der Aufschrift „Zur Außerbetriebsetzung entfernen“ unumkehrbar sichtbar gemacht werden können.“

Das bedeutet auf gut Deutsch: Im ehemaligen Schein befindet sich ein Sicherheitscode. Dieser ist für die onlinebasierte Abmeldung eines Kraftfahrzeugs wichtig. Denn: Durch diese Nummer und die Nummer, die sich unter der Plakette befindet, kannst du dich als Halter authentifizieren. Du bist dann berechtigt, dein Auto online abzumelden.

Ferner verfügt das Dokument – wie die frühere Variante auch – über wesentliche Informationen zum Fahrzeug:

  • Datum der Erstzulassung
  • Fahrzeugklasse
  • Identifizierungsnummer
  • Details: Anzahl der Achsen, Bereifung, Sitzplätze etc.

Diese Infos befinden sich in einzelnen Feldern, die mit unterschiedlichen Buchstaben und Ziffern bezeichnet werden. Beispielsweise P.3 (Kraftstoffart oder Energiequelle) oder D.1 (Marke).

Beispiel:

Jüngling Tom will einen Ölfilter für sein Gefährt bestellen. Er geht zur Werkstatt seines Vertrauens. Der Meister bittet ihn, die Fahrzeugpapiere mitzubringen. Der Grund: Mittels verschiedener Schlüsselnummern – die in einigen der Felder des Fahrzeugscheins zu finden sind – kann die Werkstatt den genauen Fahrzeugtyp bestimmen und somit auch passende Ersatzteile besorgen.

Zulassungsbescheinigung Teil 2: Wichtiges auf einen Blick

Auch im ehemaligen Brief – Teil 2 – können Schlüsselnummern ausfindig gemacht werden. Sie lassen ebenfalls eine genaue Zuordnung zu Fahrzeugtyp, Modell und Marke zu. Alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen, verfügen über dieses offizielle Dokument, welches von der Zulassungsbehörde ausgestellt wird. Damit das Schriftstück fälschungssicher ist, erfüllt es verschiedene Anforderungen:

  • Einseitiger Druck auf fälschungssicherem Papier
  • Unifarbiger Unterdruck auf der Rückseite
  • Spezifische Maße: 21 cm × 30,48 cm

Nicht nur Angaben zum Fahrzeug selbst sind in dem Schriftstück zu finden, sondern auch Angaben zum Halter. Die Person – das kann eine natürliche oder eine juristische sein – die im Brief eingetragen ist, ist über das Kraftfahrzeug verfügungsberechtigt.

Das weiß der Kennzeichen King : Viele glauben, dass derjenige, der im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist, auch als Eigentümer des Wagens gilt. Das ist jedoch seit der Umstellung auf die neuen Bescheinigungen in Deutschland nicht mehr der Fall. Das Fahrzeugdokument stellt keinen Eigentumsnachweis dar. Diese Tatsache ist in Feld C.4c vermerkt. Dort heißt es: „Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.“

Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil 2: Was es damit auf sich hat

Eine wesentliche Neuerung ist die Nummer in der Bescheinigung: Seit dem 1. Januar 2018 ist jetzt auch in Teil 2 ein Sicherheitscode für die webbasierte Zulassung bzw. Abmeldung zu finden. Dieser befindet sich – ähnlich wie ein Rubbellos – unter einer fälschungserschwerenden Markierung, die bei Bedarf freigelegt werden kann.

Aber Achtung: Wird das Feld aufgerubbelt und der Code kommt zum Vorschein, verliert das Fahrzeugdokument seine Gültigkeit. Es ist deshalb sinnvoll, das Rubbelfeld wirklich nur zu öffnen, wenn du deinen Wagen über i-Kfz abmelden willst. Falls du es versehentlich freigelegt hast, ohne eine Abmeldung zu beabsichtigen, musst du bei der Zulassungsstelle die Ausstellung neuer Unterlagen beantragen, was natürlich auch mit Mehrkosten verbunden ist.

Übrigens: Die FZV regelt im Detail, was zu tun ist, wenn du das Fahrzeugdokument verloren hast. § 12 besagt Folgendes: „Der Verlust eines Vordrucks der Zulassungsbescheinigung Teil II ist vom jeweiligen Empfänger dem Kraftfahrt-Bundesamt anzuzeigen. Der Verlust einer ausgefertigten Zulassungsbescheinigung Teil II ist der zuständigen Zulassungsbehörde anzuzeigen, die das Kraftfahrt-Bundesamt hiervon unterrichtet.“

Teile deine Meinung mit uns: Kannst du die beiden „neuen“ Fahrzeugunterlagen gut unterscheiden oder verwendest du noch immer die alten Begriffe?

Verwandte Beiträge

Fahrzeugbrief: Kfz Brief, Fahrzeugbriefnummer & mehr
Von: Alexander Bender
30.8.2018

Fahrzeugbrief: Kfz Brief, Fahrzeugbriefnummer & mehr

Der Fahrzeugbrief: Erklärung im Detail. ✔︎ Wo finde ich die Fahrzeugbriefnummer in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 ✔︎

Fahrzeugbrief verloren: Was tun, wenn der Kfz Brief verloren ist?
Von: Alexander Bender
21.8.2018

Fahrzeugbrief verloren: Was tun, wenn der Kfz Brief verloren ist?

Fahrzeugbrief verloren: ✓ Was tun, wenn der Kfz Brief verloren ist? ✓ Kfz Brief verloren: Kosten & mehr ✓ Alle wichtigen Infos im Fokus