Führerscheinbehörde
Hessen
Telefon: 06181/292-22622
E-Mail: fuehrerscheinstelle@mkk.de
Fax: 06051/851-4949
Öffnungszeiten:
Mo. 08.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 15.00 Uhr Di. 08.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 15.00 Uhr Mi. 08.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 15.00 Uhr Do. 08.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 17.30 Uhr Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Bei der Führerscheinstelle Gelnhausen können Sie alle Erledigungen in Verbindung mit der Erteilung, Erweiterung, Verlängerung, Umtausch, Neuerteilung einer Fahrerlaubnis sowie den Ersatz eines Führerscheins erledigen.
Bedingt durch den Pflichtumtausch von Führerscheinen wird aktuell diese Dienstleistung (Pflichtumtausch von Führerscheinen) neben dem Fahrerlaubnis – Erstantrag am häufigsten in Anspruch genommen. Danach folgen:
Grundsätzlich ist die Führerscheinstelle Gelnhausen für Sie zuständig, wenn Sie in Gelnhausen Ihren ständigen Wohnsitz haben.
Kommen Sie aus keinem EU-Land bzw. EWR-Mitgliedstaat, ist für Sie jede Führerscheinstelle in Deutschland, auch bekannt als Fahrerlaubnisbehörde, zuständig. Wenn Sie bereits einen gemeldeten Wohnsitz in Deutschland hatten, wenden Sie sich an die dort zuständige Behörde.
Dies ist abhängig von der Dienstleistung, welche Sie beantragen.
Grundsätzlich müssen Sie sich in jedem Fall mittels Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Ebenso muss sich grundsätzlich bei einer Bevollmächtigung der Bevollmächtigte mittels Personalausweis oder Reisepass ausweisen können und es muss eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden.
Bei jeder Neuausstellung ist z.B. ein aktuelles biometrisches Passfoto erforderlich.
Führerschein spezifisch benötigte Unterlagen sind nach Klassen ebenfalls unterschiedlich:
Bei den Klassen A, A2, A1, AM, B, BE, L, T:
Bei den C-Klassen:
Bei den D-Klassen:
Die im Detail benötigten Unterlagen können Sie den einzeln beschriebenen Dienstleistungen entnehmen.
Es empfiehlt sich, sich bereits im Vorfeld über benötigte Formulare zu informieren, so können diese bequem von Zuhause vorausgefüllt werden und vor Ort kann Zeit gespart werden.