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Führerscheinstelle Helmstedt

Führerscheinbehörde

Niedersachsen

Adresse & Öffnungszeiten

Führerscheinstelle Helmstedt
Südstraße 10
38350 Helmstedt

Telefon: 05351 121-1379

E-Mail: strassenverkehr@landkreis-helmstedt.de

Fax: 05351 / 121 1610

Öffnungszeiten:

Mo. 08.00 - 11.30 Uhr Di. 08.00 - 11.30 Uhr & 14.00 - 17.00 Uhr Mi. 08.00 - 11.30 Uhr Do. 08.00 - 11.30 Uhr Fr. 08.00 - 11.30 Uhr

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Wunschkennzeichen

Oder informieren Sie sich über die Zulassungsstelle Helmstedt ↗️

Dienstleistungen

Beantragung und Abholung eines Führerscheins (5)

Änderung und Umschreibung des Führerscheins (6)

Führerschein-Entzug, Verlust und Probezeit (9)

Was kann ich bei der Führerscheinstelle Helmstedt erledigen?

Bei der Führerscheinstelle Helmstedt können Sie alle Erledigungen in Verbindung mit der Erteilung, Erweiterung, Verlängerung, Umtausch, Neuerteilung einer Fahrerlaubnis sowie den Ersatz eines Führerscheins erledigen.

Welche Leistungen werden bei der Führerscheinstelle Helmstedt am häufigsten in Anspruch genommen?

Bedingt durch den Pflichtumtausch von Führerscheinen wird aktuell diese Dienstleistung (Pflichtumtausch von Führerscheinen) neben dem Fahrerlaubnis – Erstantrag am häufigsten in Anspruch genommen. Danach folgen:

  • Führerschein mit 17
  • Erweiterung einer Fahrerlaubnis
  • Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl
  • Fahrerlaubnis – Neuantrag nach Entzug oder Verzicht
  • Internationaler Führerschein

Woher weiß ich, dass die Führerscheinstelle Helmstedt für mich zuständig ist?

Grundsätzlich ist die Führerscheinstelle Helmstedt für Sie zuständig, wenn Sie in Helmstedt Ihren ständigen Wohnsitz haben.

Kommen Sie aus keinem EU-Land bzw. EWR-Mitgliedstaat, ist für Sie jede Führerscheinstelle in Deutschland, auch bekannt als Fahrerlaubnisbehörde, zuständig. Wenn Sie bereits einen gemeldeten Wohnsitz in Deutschland hatten, wenden Sie sich an die dort zuständige Behörde.

Welche Unterlagen benötige ich bei der Führerscheinstelle Helmstedt?

Dies ist abhängig von der Dienstleistung, welche Sie beantragen.

Grundsätzlich müssen Sie sich in jedem Fall mittels Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Ebenso muss sich grundsätzlich bei einer Bevollmächtigung der Bevollmächtigte mittels Personalausweis oder Reisepass ausweisen können und es muss eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden.

Bei jeder Neuausstellung ist z.B. ein aktuelles biometrisches Passfoto erforderlich.

Führerschein spezifisch benötigte Unterlagen sind nach Klassen ebenfalls unterschiedlich:

Bei den Klassen A, A2, A1, AM, B, BE, L, T:

  • Bescheinigung eines Sehtests von einem Augenarzt oder Augenoptiker
  • Nachweis über eine abgeschlossene “Erste Hilfe”-Ausbildung

Bei den C-Klassen:

  • Bescheinigung eines Sehtests von einem Augenarzt oder Betriebs-/Arbeitsmediziner
  • Ärztliche Bescheinigung zur gesundheitlichen Eignung
  • Nachweis über eine abgeschlossene “Erste Hilfe”-Ausbildung

Bei den D-Klassen:

  • Bescheinigung eines Sehtests von einem Augenarzt oder Betriebs-/Arbeitsmediziner
  • Ärztliche Bescheinigung zur gesundheitlichen Eignung wahlweise durch eine amtlich anerkannte Untersuchungsstelle für Fahreignung oder durch einen Betriebs-/Arbeitsmediziner
  • Nachweis über eine abgeschlossene “Erste Hilfe”-Ausbildung

Die im Detail benötigten Unterlagen können Sie den einzeln beschriebenen Dienstleistungen entnehmen.

Es empfiehlt sich, sich bereits im Vorfeld über benötigte Formulare zu informieren, so können diese bequem von Zuhause vorausgefüllt werden und vor Ort kann Zeit gespart werden.