Enthält auch die Einverständniserklärung des Fahrzeughalters,
dass dem/der Bevollmächtigten die Kfz-steuerlichen Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen.
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen um die Kfz-Zulassung Ihres Fahrzeugs im Kreis Altenburger Land zu planen.
Informieren Sie sich über Termine, reservieren Sie ihr Wunschkennzeichen und informieren Sie sich über erforderliche Unterlagen sowie Kosten der Kfz-Zulassung. Nutzen Sie das Formularcenter, um zutreffende Dokumente herunterzuladen und sich auf Ihren Termin vorzubereiten.
Mit unserer Suche können Sie live nach Ihrer Wunschkombination suchen und diese direkt reservieren. Somit sparen Sie sich Zeit bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs im Kreis Altenburger Land.
Reservierung gültig bis 20.01.2025 (30 Tage)
Privatperson:
Hauptwohnsitz im Kreis Altenburger Land
Juristische Person:
Hauptsitz / Niederlassung im Kreis Altenburger Land
Eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ist in Deutschland der Nachweis einer Versicherungsgesellschaft über die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung („Deckung“) für ein im öffentlichen Raum verkehrendes Kraftfahrzeug.
Teil I (Fahrzeugschein) muss vom Fahrer immer im Original mitgeführt werden. In der Bescheinigung Teil I ist der Halter genannt, das Kennzeichen, die Fahrzeug-Identifikationsnummer sowie die technischen Daten des Pkw.
Teil II (Fahrzeugbrief) sollte sicher zu Hause aufbewahrt werden. Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist der Eigentumsnachweis für das Auto. Ist der Wagen finanziert (Kredit/Leasing), verbleibt das Dokument beim Geldinstitut.
Die in Deutschland wiederkehrende Hauptuntersuchung (Abk.: HU, umgangssprachlich TÜV) soll die Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit von Verkehrsmitteln sicherstellen.
Die Abkürzung COC steht für Certificate of Conformity (deutsch Konformitätsbescheinigung) und soll als Dokument bezeugen, dass und wie sich eine bestimmte Ware zu anerkannten (internationalen) Normen verhält und dazu dienen, die Zulassung der Ware auf internationalen Märkten zu erleichtern.
Das Oldtimergutachten muss gemäß § 23 StVZO an einer anerkannten Prüfstelle bzw. eines Sachverständigen belegt werden.
Das Vereinsregister wird beim zuständigen Amtsgericht am Sitz des Vereins geführt. Mit Eintrag ins Vereinsregister erlangt ein Verein seine Rechtsfähigkeit.
Als Handelsregister bezeichnet man ein öffentliches Verzeichnis, das im Rahmen des Registerrechts Eintragungen über die angemeldeten Kaufleute in einem bestimmten geografischen Raum führt. Das Handelsregister soll eine Publikations-, Beweis-, Kontroll- und Schutzfunktion erfüllen.
Eine Gewerbeanmeldung (Gewerbeanzeige) ist ein Vorgang, bei dem ein Gewerbebetrieb bei der zuständigen Behörde (Gemeinde, Ordnungsamt) angemeldet wird.
1.Reservieren und bestellen Sie Ihr Wunschkennzeichen
2.Reservieren Sie Ihren Termin zur Kfz-Zulassung im Kreis Altenburger Land
3.Bereiten Sie Ihre Unterlagen vor
4.Sie, oder eine von Ihnen beauftragte Person, nehmen den Termin zur Kfz-Zulassung wahr
Dienstleistung | Kosten |
---|---|
Neufahrzeug | max. 42,90 € |
Gebrauchtfahrzeug | max. 40,40 €* |
Elektro-/ Hybridauto | max. 27,50 €* |
Oldtimer | max. 26,80 €* |
Fahrzeug mit Saisonkennzeichen | max. 26,80 €* |
Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs | max. 12,50 €* |
* In den Kosten sind noch nicht die Reservierungsgebühr für Wunschkennzeichen und die Kosten der Kfz-Schilder berücksichtigt
Da der Andrang bei der Zulassungsstelle im Kreis Altenburger Land zeitweise groß ist, wird eine Terminreservierung empfohlen. Die Reservierung können Sie problemlos über die dafür vorgesehene Online-Plattform durchführen.
Buchen Sie ihren Termin in weniger als 5 Minuten auf der Website der Stadt Altenburg
Andrang an Wochentagen
Wartezeiten
Bei der Zulassungsstelle
1-3StundenAuf den nächsten freien Termin
1-14TageHier finden Sie alle Formulare, die Sie zur Kfz-Zulassung im Kreis Altenburger Land benötigen.
Für einen reibungslosen Ablauf bei der Zulassungsstelle ist es empfehlenswert, wenn Sie die zutreffenden Formulare schon ausgedruckt zum Termin bei der Zulassungsstelle mitbringen.
Kurzfassung:
Die Kosten für die Anmeldung eines Autos im Kreis Altenburger Land können bis zu 95,60 € betragen.
* Diese Gebühr ist bundeseinheitlich geregelt und kann nur an der Zulassungsstelle vor Ort entrichtet werden
Mehr Infos zu diesem Thema finden Sie im Abschnitt Kosten.
Dies hängt von freien Terminen der Zulassungsstelle ab. In der Regel sind Termine innerhalb wenige Tage bis zu mehreren Wochen verfügbar.
Hier kann ein Termin reserviert werden
Der Termin vor Ort an der Zulassungsstelle Kreis Altenburger Land dauert ca. 2-3 h.
Für die Zulassung eines Gebrauchtwagens im Kreis Altenburger Land wird Folgendes benötigt:
Persönliche Dokumente
Weitere Fahrzeugdokumente
Infos zu Unterlagen für besondere Fälle wie E-Kennzeichen, Vollmacht, Minderjährige etc. finden Sie in der Sektion Unterlagen
Die Kfz-Zulassungsstelle ist zuständig für die Kfz-Zulassung.
Zulassungsstelle Altenburg
Ja, in der Regel ist dies möglich. Wichtig ist, dass Sie diesen Wunsch bei der Abmeldung ihres alten Fahrzeugs direkt an die Zulassungsstelle kommunizieren. Eine Ausnahme der Regel tritt ein, wenn Ihr Kennzeichen das Ortskürzel einer anderen Stadt besitzt. Dies ist z.B. der Fall, wenn Sie ihr Kennzeichen trotz einem Umzug aus einer anderen Stadt behalten haben.
Es ist auch möglich das Wunschkennzeichen ihres Vorgängers bzw. des Verkäufers zu übernehmen. Die Bedingung ist, dass das Fahrzeug noch zugelassen ist. Natürlich bedingt dies auch die Zustimmung des Vorgängers.
Der Vorteil einer Kennzeichenmitnahme ist, dass die sich bei der Kfz-Zulassung im Kreis Altenburger Land die Kosten für eine erneute Wunschkennzeichen-Reservierung und neue Kfz-Schilder sparen.
Bei Gebrauchtwagen ist eine Kfz-Zulassung ohne einen gültigen Hauptuntersuchungs- bzw. TÜV-Bericht nicht möglich. Für Neuwagen gilt dies nicht, da ein TÜV-Besuch erst 3 Jahre nach der Erstzulassung notwendig ist.
Grundsätzliches zum TÜV-Untersuchungsintervall:
Das Fahrzeug darf nicht länger als 7 Jahre abgemeldet sein.
Nach Ablauf der 7 jährigen Frist erlischt die Betriebserlaubnis des Kfz und die Zulassungsbescheinigung Teil II verliert die Gültigkeit. Um das Fahrzeug wieder zuzulassen, wird ein Vollgutachten von TÜV oder Dekra benötigt.
Kriterien, damit das Fahrzeug als Oldtimer zugelassen werden kann:
Zulässige Fahrzeugtypen: