Kfz-Zulassung Kreis Erding

Auto anmelden Kreis Erding

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen um die Kfz-Zulassung Ihres Fahrzeugs im Kreis Erding zu planen.

Informieren Sie sich über Termine, reservieren Sie ihr Wunschkennzeichen und informieren Sie sich über erforderliche Unterlagen sowie Kosten der Kfz-Zulassung. Nutzen Sie das Formularcenter, um zutreffende Dokumente herunterzuladen und sich auf Ihren Termin vorzubereiten.

Kfz-Zulassung Übersicht Vektorgrafik

Wunsch­kennzeichen

Mit unserer Suche können Sie live nach Ihrer Wunschkombination suchen und diese direkt reservieren. Somit sparen Sie sich Zeit bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs im Kreis Erding.

Reservierungsdauer: 90 Tage

Reservierung gültig bis 21.03.2025 (90 Tage)

Voraussetzungen

Privatperson Icon

Privatperson:

Hauptwohnsitz im Kreis Erding

Juristische Person Icon

Juristische Person:

Hauptsitz / Niederlassung im Kreis Erding

Unterlagen

Persönliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • eVB – elektronische VersicherungsbestätigungTooltip Icon

    Eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ist in Deutschland der Nachweis einer Versicherungsgesellschaft über die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung („Deckung“) für ein im öffentlichen Raum verkehrendes Kraftfahrzeug.

  • SEPA-Lastschriftmandat - siehe Formulare
  • Neue Kfz-Schilder mit Reservierungsbestätigung
Kfz-Zulassung persönliche Unterlagen
Kfz-Zulassung Fahrzeugpapiere

Fahrzeugpapiere

  • Fahrzeugschein - Zulassungs­bescheinigung Teil 1Tooltip Icon

    Teil I (Fahrzeugschein) muss vom Fahrer immer im Original mitgeführt werden. In der Bescheinigung Teil I ist der Halter genannt, das Kennzeichen, die Fahrzeug-Identifikationsnummer sowie die technischen Daten des Pkw.


    (bei Neufahrzeugen nicht erforderlich)
  • Fahrzeugbrief - Zulassungs­bescheinigung Teil 2Tooltip Icon

    Teil II (Fahrzeugbrief) sollte sicher zu Hause aufbewahrt werden. Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist der Eigentumsnachweis für das Auto. Ist der Wagen finanziert (Kredit/Leasing), verbleibt das Dokument beim Geldinstitut.

  • TÜV - Haupt­untersuchungs­bericht im OriginalTooltip Icon

    Die in Deutschland wiederkehrende Hauptuntersuchung (Abk.: HU, umgangssprachlich TÜV) soll die Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit von Verkehrsmitteln sicherstellen.


    (bei Neufahrzeugen nicht erforderlich)
  • COC – EG-ÜbereinstimmungserklärungTooltip Icon

    Die Abkürzung COC steht für Certificate of Conformity (deutsch Konformitätsbescheinigung) und soll als Dokument bezeugen, dass und wie sich eine bestimmte Ware zu anerkannten (internationalen) Normen verhält und dazu dienen, die Zulassung der Ware auf internationalen Märkten zu erleichtern.


    (nur bei Neu- und Elektrofahrzeugen erforderlich)
  • OldtimergutachtenTooltip Icon

    Das Oldtimergutachten muss gemäß § 23 StVZO an einer anerkannten Prüfstelle bzw. eines Sachverständigen belegt werden.


    (nur bei Oldtimern erforderlich)
Kfz-Zulassung mit Vertretung

Vertretungen

  • Schriftliche Vollmacht - siehe Formulare
    Enthält auch die Einverständniserklärung des Fahrzeughalters, dass dem/der Bevollmächtigten die Kfz-steuerlichen Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen.
  • Ausweis des Bevollmächtigten
  • Ausweis des Vollmachtgebers
Kfz-Zulassung auf einen minderjährigen Halter

Minderjährige

  • Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten - siehe Formulare
    Ist nur ein Elternteil erziehungsberechtigt, so ist dies durch einen Sorgerechtsbeschluss oder ein Gerichtsurteil nachzuweisen.
  • Ausweis aller Erziehungsberechtigten
Kfz-Zulassung Kfz-Zulassung auf einen Verein

Vereine

  • VereinsregisterauszugTooltip Icon

    Das Vereinsregister wird beim zuständigen Amtsgericht am Sitz des Vereins geführt. Mit Eintrag ins Vereinsregister erlangt ein Verein seine Rechtsfähigkeit.

    – Nicht älter als 1 Jahr
  • Ausweis eines Vertretungsberechtigten des Vereins – z.B. Vorstand
Kfz-Zulassung Kfz-Zulassung auf ein Unternehmen

Firmen

  • HandelsregisterauszugTooltip Icon

    Als Handelsregister bezeichnet man ein öffentliches Verzeichnis, das im Rahmen des Registerrechts Eintragungen über die angemeldeten Kaufleute in einem bestimmten geografischen Raum führt. Das Handelsregister soll eine Publikations-, Beweis-, Kontroll- und Schutzfunktion erfüllen.

    – Nicht älter als 1 Jahr
  • GewerbeanmeldungTooltip Icon

    Eine Gewerbeanmeldung (Gewerbeanzeige) ist ein Vorgang, bei dem ein Gewerbebetrieb bei der zuständigen Behörde (Gemeinde, Ordnungsamt) angemeldet wird.

  • Ausweis eines Vertretungsberechtigten der Firma – z.B. Geschäftsführer

Zulassung Berlin in 4 Schritten

Wunschkennzeichen reservieren und bestellen

1.Reservieren und bestellen Sie Ihr Wunschkennzeichen

siehe Wunschkennzeichen

Termin bei der Zulassungsstelle

2.Reservieren Sie Ihren Termin zur Kfz-Zulassung im Kreis Erding

siehe Terminreservierung

Unterlagen vorbereiten

3.Bereiten Sie Ihre Unterlagen vor

siehe Unterlagen

Persönliche Vorsprache bei der Zulassungsstelle

4.Sie, oder eine von Ihnen beauftragte Person, nehmen den Termin zur Kfz-Zulassung wahr

Kosten

DienstleistungKosten
Neufahrzeugmax. 42,90 €
Gebrauchtfahrzeugmax. 40,40 €*
Elektro-/ Hybridautomax. 27,50 €*
Oldtimermax. 26,80 €*
Fahrzeug mit Saisonkennzeichenmax. 26,80 €*
Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugsmax. 12,50 €*

* In den Kosten sind noch nicht die Reservierungsgebühr für Wunschkennzeichen und die Kosten der Kfz-Schilder berücksichtigt

Zulassungs­stelle Kreis Erding Termin

Da der Andrang bei der Zulassungsstelle im Kreis Erding zeitweise groß ist, wird eine Terminreservierung empfohlen. Die Reservierung können Sie problemlos über die dafür vorgesehene Online-Plattform durchführen.

Andrang an Wochentagen

VielWenig
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa

Wartezeiten

Bei der Zulassungsstelle

1-3Stunden

Auf den nächsten freien Termin

1-14Tage

Adresse & Öffnungszeiten

Zulassungsstelle Landratsamt Erding

AdresseAdresse:

Alois-Schießl-Platz 2
85435 Erding

WebsiteWebsite:

www.landkreis-erding.de

Uhr
Öffnungszeiten:

Formulare

Hier finden Sie alle Formulare, die Sie zur Kfz-Zulassung im Kreis Erding benötigen.

Für einen reibungslosen Ablauf bei der Zulassungsstelle ist es empfehlenswert, wenn Sie die zutreffenden Formulare schon ausgedruckt zum Termin bei der Zulassungsstelle mitbringen.

Fragen & Antworten

Was kostet es ein Auto im Kreis Erding anzumelden?

Kurzfassung:

Die Kosten für die Anmeldung eines Autos im Kreis Erding können bis zu 95,60 € betragen.

  • Auto-Anmeldungsgebühren: bis zu 42,90 €
  • Reservierungs- und Zuteilungsgebühr für Wunschkennzeichen: 12,80 €*
  • 2 x Autoschilder: 39,90 €

* Diese Gebühr ist bundeseinheitlich geregelt und kann nur an der Zulassungsstelle vor Ort entrichtet werden

Mehr Infos zu diesem Thema finden Sie im Abschnitt Kosten.

Wie lange dauert eine Kfz-Zulassung im Kreis Erding?

Dies hängt von freien Terminen der Zulassungsstelle ab. In der Regel sind Termine innerhalb wenige Tage bis zu mehreren Wochen verfügbar.
Hier kann ein Termin reserviert werden

Der Termin vor Ort an der Zulassungsstelle Kreis Erding dauert ca. 2-3 h.

Was brauche ich um mein Auto im Kreis Erding anzumelden?

Für die Zulassung eines Gebrauchtwagens im Kreis Erding wird Folgendes benötigt:

  • 2 x Kfz-Schilder
  • Reservierungspin bei Kennzeichenreservierung
  • Reservierung Termin
  • Fahrzeug

Persönliche Dokumente

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • eVB – elektronische Versicherungsbestätigung
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer

Weitere Fahrzeugdokumente

  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 – früher Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 – früher Fahrzeugschein
  • Gültiger TÜV-Bericht

Infos zu Unterlagen für besondere Fälle wie E-Kennzeichen, Vollmacht, Minderjährige etc. finden Sie in der Sektion Unterlagen

Wo kann ich mein Auto im Kreis Erding zulassen?

Die Kfz-Zulassungsstelle ist zuständig für die Kfz-Zulassung.

Zulassungsstelle Erding

Alois-Schießl-Platz 2, 85435 Erding

Kann ich mein altes Wunschkennzeichen für mein neues Fahrzeug bei der Kfz-Zulassung im Kreis Erding übernehmen?

Ja, in der Regel ist dies möglich. Wichtig ist, dass Sie diesen Wunsch bei der Abmeldung ihres alten Fahrzeugs direkt an die Zulassungsstelle kommunizieren. Eine Ausnahme der Regel tritt ein, wenn Ihr Kennzeichen das Ortskürzel einer anderen Stadt besitzt. Dies ist z.B. der Fall, wenn Sie ihr Kennzeichen trotz einem Umzug aus einer anderen Stadt behalten haben.

Es ist auch möglich das Wunschkennzeichen ihres Vorgängers bzw. des Verkäufers zu übernehmen. Die Bedingung ist, dass das Fahrzeug noch zugelassen ist. Natürlich bedingt dies auch die Zustimmung des Vorgängers.

Der Vorteil einer Kennzeichenmitnahme ist, dass die sich bei der Kfz-Zulassung im Kreis Erding die Kosten für eine erneute Wunschkennzeichen-Reservierung und neue Kfz-Schilder sparen.

Wie lange muss der TÜV für die Zulassung im Kreis Erding gültig sein?

Bei Gebrauchtwagen ist eine Kfz-Zulassung ohne einen gültigen Hauptuntersuchungs- bzw. TÜV-Bericht nicht möglich. Für Neuwagen gilt dies nicht, da ein TÜV-Besuch erst 3 Jahre nach der Erstzulassung notwendig ist.

Grundsätzliches zum TÜV-Untersuchungsintervall:

  • Gebrauchte PKWs: alle 2 Jahre
  • Neuwagen: Erstes mal in 3 Jahre

Wiederzulassung im Kreis Erding auf den gleichen Fahrzeughalter

Das Fahrzeug darf nicht länger als 7 Jahre abgemeldet sein.

Nach Ablauf der 7 jährigen Frist erlischt die Betriebserlaubnis des Kfz und die Zulassungsbescheinigung Teil II verliert die Gültigkeit. Um das Fahrzeug wieder zuzulassen, wird ein Vollgutachten von TÜV oder Dekra benötigt.

Historisches Kennzeichen (H-Kennzeichen) für Oldtimer im Kreis Erding beantragen

Kriterien, damit das Fahrzeug als Oldtimer zugelassen werden kann:

  • Erstzulassung: vor mindestens 30 Jahren
  • ca. 90 % Originalbauteile
  • Guter Erhaltungszustand
  • Oldtimergutachten
Elektrokennzeichen (E-Kennzeichen) im Kreis Erding beantragen

Zulässige Fahrzeugtypen:

  • Reines Elektrofahrzeug
  • Brennstoffzellenfahrzeug
  • ggf. Hybridelektrofahrzeuge

Anforderungen an Hybridfahrzeuge:

  • von außen aufladbar
  • max. CO2-Ausstoß = 50g/km
  • mind. Reichweit bei ausschließlicher Nutzung des elektrischen Antriebs:
    • bei Erstzulassung vor 2018: 30 km
    • bei Erstzulassung nach 2018: 40 km