Das Standardkennzeichen kann für jede Fahrzeuggruppe gewählt werden und ist (anders als das Saisonkennzeichen) nicht auf einen bestimmten Zulassungszeitraum begrenzt.
Der Unterschied zwischen einem Standard- und einem Saisonkennzeichen liegt darin, dass mit dem Saisonkennzeichen der Zulassungszeitraum des Fahrzeugs begrenzt werden kann. Die Begrenzung ist von 2 - 11 Monaten im Jahr möglich. Auf dem Kennzeichen rechts ist der Zeitraum vermerkt.
E-Kennzeichen können für Fahrzeuge mit Elektro- und Brennstoffzellenantrieb gewählt werden. Teilweise sind auch Hybridfahrzeuge für das Sonderkennzeichen qualifiziert, die Schadstoffgrenze von 50 g CO2/km darf jedoch nicht überschritten werden. Die Mindestreichweite im vollelektronischen Betrieb beträgt 40km.
Historische Fahrzeuge können die Zulassung auf ein H-Kennzeichen beantragen. Das Fahrzeug muss dazu älter als 30 Jahre sein (erster Zulassungstermin). Außerdem muss der Anteil an Originalteilen mindestens 90% sein.