Zulassungsstellen deutschlandweit schließen bestimmte Buchstaben- und Zahlenkombinationen von der Reservierung
als Wunschkennzeichen aus, denn Kennzeichenkombinationen „dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen.“ (FZV §8 Abs. 1).
Warum sind die Kennzeichen verboten?
Die Kennzeichen sind verboten, da Sie als Abkürzungen im Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus stehen.