Von: Khoi Doan
9.11.2018

Fahren ohne Führerschein vs. Fahren ohne Fahrerlaubnis

Fahren ohne Führerschein: Das Thema, dem sich der Kennzeichen King in diesem Blogbeitrag widmet. Fernab von Nummernschildern erklärt dir der König höchstpersönlich, was man darunter versteht und wie das Vergehen geahndet wird. Das Wichtigste gleich vorneweg: Auch wenn man in der Umgangssprache nicht zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis unterscheidet, macht der Gesetzgeber hier einen großen Unterschied. Freu dich auf jede Menge königliche Expertise – los geht’s!

Das Wichtigste in aller Kürze:

· Fahren ohne Führerscheinkarte bedeutet, ein Fahrzeug zu steuern, ohne das Dokument dabeizuhaben

· Fahren ohne Fahrerlaubnis bedeutet „schwarzfahren“

· Schwarzfahren kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden

· Fahren ohne Fahrerlaubnis ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat

Überblick:

Was bedeutet Fahren ohne Führerschein?

Endlich die Fahrschule hinter sich gebracht und jetzt hält man es in den Händen: Das Führerscheindokument fürs Auto, das Motorrad oder ein anderes Fahrzeug. Sicher kennst du den Triumph auch, wenn sich der Einsatz der letzten Monate und Wochen bemerkbar macht – das Gefühl, ein Stückchen Freiheit erworben zu haben. Logisch: Du musst für die Fahrerlaubnisprüfung auch jede Menge Geld in die Hand nehmen – das macht das Ganze noch wertvoller.

Doch nicht jeder nimmt es damit so genau. Soll heißen: Der eine oder andere Fahrer hat schon mal ein Kraftfahrzeug gesteuert, ohne die Berechtigung dafür zu besitzen. Weit verbreitet ist hier der Begriff des „Schwarzfahrens“. Doch das ist nicht das Gleiche wie das Fahren ohne Führerschein, was du im nächsten Absatz nachlesen kannst.

Der Unterschied zwischen Führerschein und Fahrerlaubnis

Um zu verstehen, warum sich das Fahren ohne Schein vom Fahren ohne Erlaubnis unterscheidet, solltest du noch einen Schritt zurückschauen. Denn: Das Führerscheinkärtchen ist nicht gleich die Erlaubnis zum Führen eines Fahrzeugs.

Was jetzt etwas abstrakt klingt, ist schnell erklärt: Der Führerschein ist das, was du nach dem Bestehen deiner Prüfung ausgehändigt bekommst. Dabei handelt es sich um das Dokument, das nachweist, dass du ein bestimmtes Kraftfahrzeug im Straßenverkehr bewegen darfst. In den allermeisten Fällen ist das der Scheckkartenführerschein. Fahrer, die den Führerschein vor dem 1. Januar 1999 gemacht haben, sind in aller Regel im Besitz eines rosa Führerscheins bzw. eines grauen „Lappens“ – all das kannst du im Blogbeitrag Führerscheinklasse 3: Was darf ich fahren? noch mal ausführlich nachlesen.

Die Fahrerlaubnis ist hingegen die allgemeine Bewilligung, dass du ein Kraftfahrzeug einer bestimmten Klasse überhaupt bewegen darfst. Auch wenn die beiden Begriffe oft synonym verwendet werden, bezeichnen sie also doch nicht dasselbe. Und vor allem der Gesetzgeber macht hier einen riesigen Unterschied…

Hier nochmals die Gemeinsamkeiten und Unterschiede auf einen Blick:

Führerschein

Fahrerlaubnis

Scheckkarte – das Dokument, das beweist, dass du bestimmte Fahrzeuge führen darfst

Die gesetzliche Bewilligung, dass du bestimmte Kraftfahrzeuge führen darfst

Vergessen: Ordnungswidrigkeit

Fahren ohne Fahrerlaubnis: Straftat

Fahren ohne Führerschein: Das musst du wissen

Kennst du die Situation: Du willst nur schnell einen Kumpel zum Bahnhof bringen, springst ins Auge, schnappst dir im letzten Moment noch dein Smartphone, aber der Geldbeutel bleibt zu Hause liegen? Der Klassiker! Wenn du jetzt in eine Polizeikontrolle gerätst und den Führerschein sowie die Fahrzeugpapiere vorzeigen musst, wird es eng: Du hast das Führerscheindokument nicht dabei. Ein Fall vom Fahren ohne Führerschein. Ärgerlich, aber nur eine kleine Ordnungswidrigkeit.

Womit du jetzt rechnen musst, ist ein kleines Bußgeld. Das Ganze kostet dich 10 €. Zuweilen ranken sich Gerüchte um die Probezeit. Wenn du noch in der Probezeit bist und dein Führerscheindokument nicht vorzeigen kannst, kostet dich das ebenfalls nur einen Zehner. Eine Verlängerung der Probezeit oder gar eine Nachschulung musst du nicht befürchten. Solche Gerüchte grassieren zwar umher – es gibt aber keinen Grund zur Sorge.

Ein wenig anders sieht es aus, wenn du beispielsweise im Urlaub in einem anderen Land unterwegs bist und dort dein Führerscheindokument nicht dabei hast. Zuhause vergessen? Mist! Denn: Die ausländischen Behörden können nicht – wie es zum Beispiel innerhalb Deutschlands möglich ist – im Computersystem nachprüfen, ob du wirklich im Besitz einer Fahrerlaubnis bist. Das bedeutet, dass das Vergessen des Führerscheins im Ausland mitunter recht teuer werden kann. Wie viel das genau kostet, hängt vom jeweiligen Land ab. Deshalb lieber vorab checken, ob du alle wichtigen Dokumente bei dir trägst, wenn du in die Ferien fährst.

Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG

Das Straßenverkehrsgesetz schafft die gesetzlichen Rahmenbedingungen für alles, was im Straßenverkehr passiert. So auch für das Fahren ohne Fahrerlaubnis, das in § 21 des Straßenverkehrsgesetzes geregelt wird. So heißt es im Gesetz wörtlich:

„Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.“

Auf gut Deutsch heißt das, dass das sogenannte „Schwarzfahren“ auf verschiedene Art und Weise vor sich gehen kann:

· Fahren eines Fahrzeugs, obwohl die entsprechende gültige Erlaubnis nicht vorliegt. Beispielsweise, wenn jemand ein Motorrad mit 73 kW fährt, jedoch nur den A1-Führerschein für kleine Motorräder besitzt. Praktisch weiß die Person, wie das Motorrad gefahren werden kann, eine offizielle Erlaubnis liegt aber nicht vor.

· Fahren eines Fahrzeugs, obwohl der Führerschein entzogen wurde. Nach einem Verkehrsdelikt kann beispielsweise ein Fahrverbot ausgesprochen werden. Wer sich dennoch ans Steuer setzt oder aufs Motorrad schwingt, macht sich strafbar.

· Gleiches gilt für andere Fahrverbote, die aus verschiedenen anderen Gründen ausgesprochen werden

Doch auch, wer selbst gar nicht gegen § 21 StVG verstößt, kann sich strafbar machen. Das ist dann der Fall, wenn du beispielsweise einen Freund fahren lässt, der noch gar keine Führerscheinprüfung abgelegt oder eine Fahrsperre erhalten hat. Ebenfalls von einer Strafe nicht ausgenommen sind Personen, die anderen anordnen, ein Fahrzeug zu bewegen, das sie offiziell nicht fahren dürfen. Beispielsweise der Chef eines landwirtschaftlichen Hofes, der dem Azubi ohne entsprechenden Führerschein aufträgt, den größten Traktor in die Werkstatt zu bringen.

Fahren ohne Fahrerlaubnis: Strafe droht sicher

Egal, ob man nun selbst ein Kraftfahrzeug ohne gültige Erlaubnis steuert und dabei erwischt wird, jemanden wissentlich fahren lässt, der keine Fahrerlaubnis besitzt oder das sogar anordnet – eine Strafe droht immer. Entweder für den Fahrer oder den, der es eben zulässt. Wie im vorherigen Absatz bereits genannt, sind das keine Lappalien oder Verwarngelder, sondern handfeste Strafen:

· Geldstrafe: Im „besten“ Fall wird das Ganze mit einer Geldstrafe geahndet, die jedoch nicht unerheblich ist. Im Straßenverkehrsgesetz ist in Absatz 2 die Rede von einer Geldstrafe zu 180 Tagessätzen, die sich immer am Vergehen und auch an der finanziellen Situation des Beschuldigten orientieren.

· Freiheitsstrafe: Je nach Vorgeschichte kann diese auf Bewährung ausgelegt sein. Das bedeutet, dass man sich über einen bestimmten Zeitraum nichts zu Schulden kommen lassen darf, was auch regelmäßig überprüft wird.

· Gefängnisstrafe: Wird eine Freiheitsstrafe – beispielsweise bei mehreren Vergehen – nicht zur Bewährung ausgelegt, kann es mitunter passieren, dass jemand ins Gefängnis muss.

Natürlich kann sich das Ganze – je nach individueller Situation – auch verkehrsrechtlich bemerkbar machen. Wer schwarz gefahren ist, erhält nicht selten ein vorübergehendes Fahrverbot. Meistens entscheidet ein Richter darüber, wie es in der jeweiligen Situation aussieht.

Wann wird eigentlich der Führerschein entzogen und wann die Fahrerlaubnis?

Wer sich ein Verkehrsdelikt zu Schulden lassen kommt und nicht nur mit einer Geldstrafe, sondern auch Punkten in der Verkehrssünderkartei in Flensburg bestraft wird, bekommt oftmals auch ein Fahrverbot – eine sogenannte Sperre – verhängt.

Je nach Vergehen kann das Fahrverbot einen, aber auch bis zu drei Monate umfassen. Das bedeutet, dass der Betroffene in dieser Zeit die Fahrerlaubnis entzogen bekommt und keines der Fahrzeuge steuern darf, für das ein Führerschein notwendig ist. Meistens zählen hier auch Mofas dazu, obwohl es keinen eigentlichen Mofaführerschein gibt, wie du im Blogbeitrag Mofa Führerschein nachlesen kannst. Nach Ablauf der Sperre erhalten Betroffene ihren Führerschein zurück und dürfen wieder ganz normal mit motorisierten Kraftfahrzeugen am Straßenverkehr teilnehmen.

In einigen Fällen entziehen die Behörden die Fahrerlaubnis aber komplett. Grund dafür sind meistens schwerwiegende Dinge oder eine Straftat, wie:

· Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss

· Summierung diverser schwererer Verkehrsdelikte

· Zu viele Punkte in Flensburg

Dann herrscht kein vorübergehendes Fahrverbot, sondern die Fahrerlaubnis erlischt gänzlich. Betroffene müssen durch die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) dann erst nachweisen, dass sie (wieder) in der Lage sind, ein Kraftfahrzeug zu führen. Alle wesentlichen Informationen rund um die MPU liest du im Blogbereich zur MPU.

Diskutiere mit: Fahren ohne Fahrerlaubnis – hast du damit Erfahrung? Wenn ja, ging es um die Klasse des Fahrzeugs oder eher ums Führen eines Fahrzeugs während eines Fahrverbots?

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