Von: Khoi Doan
9.12.2018

Führerschein AM: Der Roller Führerschein AM im Detail

Der Führerschein AM ist noch relativ jung und hat sich erst mit der dritten Führerscheinrichtlinie im Jahr 2013 etabliert. Was es genau mit der neuen Führerscheinklasse auf sich hat, erklärt dir der Kennzeichen King in diesem Artikel ausführlich. Mal ganz abseits von Nummernschildern widmet sich der König höchstpersönlich dem Thema AM Führerschein. Freu dich auf jede Menge königliche Expertise!

Das Wichtigste rund um den AM-Führerschein in aller Kürze:
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Kleinkraftrad mit einem Hubraum von 50 ccm
  • maximale Geschwindigkeit von 45 km/h
  • auch Quads oder Trikes dürfen mit dieser Klasse gefahren werden

Überblick:

AM Führerschein: Der Roller Führerschein im Detail

Die Fahrerlaubnis mit dem Buchstabenkürzel AM wurde erst zum 19. Januar 2013 in Deutschland eingeführt. Wie du im Blogbeitrag zum EU-Führerschein nachlesen kannst, haben sich die deutschen Führerscheinklassen aufgrund der 3. EG-Richtlinie noch einmal geändert, um europaweit einheitliche Standards zu garantieren. Bereits seit 1999 gibt es das Führerscheinkärtchen im Scheckformat und neue Klassen, die nach Buchstaben benannt sind. Die klassischen Zahlen-Führerscheine, wie beispielsweise der 3er-Führerschein wurden damit offiziell abgeschafft.

Im Jahr 2013 erfolgte dann eine weitere europaweite Angleichung: Die ehemaligen Fahrerlaubnisklassen M und S wurden zur neuen Führerscheinklasse AM zusammengeführt. War der M-Schein für Motorroller früher noch automatisch im Autoführerschein mitinbegriffen, ist das jetzt anders. Und noch eine weitere Besonderheit: Der AM-Schein ist keine spezielle Rollerfahrerlaubnis mehr, sondern bietet auch die Annehmlichkeit, andere Kraftfahrzeuge bewegen zu dürfen.

Übrigens: Auch wenn die AM-Fahrerlaubnis immer als DER klassische Motorrollerschein bezeichnet wird, darfst du auch mit anderen Führerscheinklassen einen Motorroller im Straßenverkehr bewegen. Das geht sowohl mit einem Mofaführerschein als auch mit der Klasse A1. Auch im großen Schein für Motorräder (A bzw. A2) sind kleinere Zweiräder, beispielsweise der Klasse AM, eingeschlossen. Genaueres liest du im Blogbeitrag Rollerführerschein: Kosten

Führerschein Klasse AM: Was darf ich fahren?

Wenn du dich jetzt fragst: „Was darf ich mit der Führerscheinklasse AM fahren?“ dann lies einfach weiter. Die gute Nachricht zuerst – du kannst mit dieser Klasse nicht nur einen normalen Roller steuern, sondern auch dreirädrige Krafträder sowie Quads. Klingt gut, oder? Dennoch müssen die jeweiligen Fahrzeuge dieser Klasse einige Kriterien erfüllen, so beispielsweise eine Maximalgeschwindigkeit. Zudem dürfen sie einen bestimmten Motorhubraum nicht überschreiten.

Hier findest du die Vorgaben im Detail:

· Motorroller und andere leichte Zweiräder: Die Höchstgeschwindigkeit darf 45 km/h nicht übersteigen. Auch die Nennleistung ist begrenzt. Sie darf nicht mehr als 4 Kilowatt betragen. Der Motorhubraum unterliegt ebenfalls einer Beschränkung auf maximal 50 ccm.

· Kleine Krafträder mit drei Rädern: Trikes bzw. dreirädrige Krafträder unterliegen denselben Vorgaben wie die oben genannten Zweiräder: Die Maximalgeschwindigkeit und der Motorhubraum gleichen sich. Einzige Ausnahme: Handelt es sich nicht um einen Selbstzündungsmotor, sondern um einen Fremdzünder oder eine andere Antriebsform, gilt die 500 Kubikzentimeter-Grenze. Zudem darf das Fahrzeug nicht mehr als zwei Sitzplätze haben. Das Maximalgewicht ist auf 270 kg begrenzt.

· Quads: Ähnliches gilt für Quads. Höchstgeschwindigkeit und Hubraum ähneln den Vorgaben eines Trikes. Einzig bei der Motorleistung gibt es Besonderheiten. Denn: Während die Grenze bei Straßenquads bei 4 Kilowatt liegt, ist sie bei Leichtkraftfahrzeugen höher – und zwar bei 6 Kilowatt. Das maximal mögliche Leergewicht liegt bei 425 kg.

Hier noch mal alle wichtigen Eckdaten in einer übersichtlichen Tabelle:

Motorroller 45 km/h 4 kW 50 cm³ nicht mehr als zwei Sitzplätze, maximale Leermasse von 270 kg
Trike 45 km/h 4 kW 50 cm³ nicht mehr als zwei Sitzplätze, maximale Leermasse von 270 kg
Quad 45 km/h 4 kW (Straßenquads)
6 kW (Leichtkraftfahrzeuge)
50 cm³ maximale Leermasse von 425 kg

Fahrzeug

Höchstgeschwindigkeit

Max. Leistung

Max. Hubraum

Sonstiges

Motorroller

45 km/h

4 kW

50 cm³

Trike

45 km/h

4 kW

50 cm³

nicht mehr als zwei Sitzplätze, maximale Leermasse von 270 kg

Quad

45 km/h

4 kW (Straßenquads)

6 kW (Leichtkraftfahrzeuge)

50 cm³

maximale Leermasse von 425 kg

Motorroller: Führerschein mit 16?

Das Mindestalter beim Motorrollerführerschein liegt bei 16 Jahren. Wer es nicht erwarten kann, den Schein zu machen, darf sich freuen. Für die Fahrschule ist man bereits ein halbes Jahr vor dem 16. Geburtstag zugelassen. Das bedeutet: Bereits mit 15 einhalb Jahren kannst du offiziell auf den Motorroller steigen, um dich für die theoretische und praktische Prüfung vorzubereiten.

Gut zu wissen: Einen Motorroller, der auf eine Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h gedrosselt ist, darfst du übrigens auch mit dem Mofa-Führerschein fahren. Diese Fahrerlaubnis bzw. vielmehr die Prüfbescheinigung kannst du schon mit 15 Jahren erwerbenWenn du dich noch fragst, was es kostet, bis du den Rollerschein in den Händen hältst, dann solltest du wissen, dass es nicht alleine um die Fahrschulkosten geht, die du bezahlen musst. Denn: Zusätzlich zu den Fahr- und Übungsstunden, die dich auf deine praktische Fahrprüfung vorbereiten, musst du auch ein wenig Zeit und Geld investieren, um dich für die theoretische Prüfung zu wappnen. Dazu kommen noch andere Fixkosten, die bei jedem Antrag auf die Erteilung eines Führerscheins fällig werden:

· Fixkosten: Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs sind verpflichtend. Hierfür musst du mit rund 30 € kalkulieren.

· Administrative Kosten: Anmeldung bei der Fahrschule, Führerscheinantrag bei der zuständigen Führerscheinstelle und Co. belaufen sich auf etwa 200 €.

· Fahrschulkosten: Übungsfahrten und Sonderfahrten (Nachtfahrt und Überlandfahrt) belaufen sich auf ca. 650 €.

· Lehrmaterial: Hierfür musst du noch mal 30 € einplanen.

Alles in allem kostet eine Rollerfahrerlaubnis um die 800 €.

Was kostet die Rollerfahrerlaubnis?

Wie viel du letztlich bezahlst, hängt natürlich auch davon ab, wo du wohnst. Je nach Region unterscheidet sich das Preisniveau. In München sind die Fahrschulkosten höher als zum Beispiel in Brandenburg. Zudem gibt es je nach Fahrschulinstitut Preisunterschiede, die du vergleichen solltest. Und zu guter Letzt sind natürlich auch deine persönlichen Fähigkeiten relevant: Wie viele Fahrstunden brauchst du, bis du gut vorbereitet zur Prüfung zugelassen wirst?

Dennoch ist ein Rollerschein günstiger als beispielsweise der für ein Motorrad. Und das hat einen ganz einfachen Grund: Ein Motorrad – egal ob A1, A2 oder gleich A – überschreitet die Mindestgeschwindigkeit, die für die Fahrt auf der Autobahn vonnöten ist. Ein Motorroller der Fahrzeugklasse AM tut das nicht. Das bedeutet im Umkehrschluss: Für die AM-Fahrerlaubnis musst du keine Pflichtstunden auf der Autobahn ableisten, was die gesamten Führerscheinkosten minimiert.

Diskutiere mit: Hat dieser Beitrag all deine Fragen beantwortet? Der Kennzeichen King freut sich immer über konstruktives Feedback!

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