Umzug nach Nördlingen – Fahrzeug ummelden

Wenn Sie nach Nördlingen gezogen sind, sind Sie verpflichtet, Ihr Fahrzeug hier anzumelden.

Voraussetzungen

Privatperson: Hauptwohnsitz in Nördlingen
Juristische Person: Hauptsitz/Niederlassung in Nördlingen
Anmeldung auf den gleichen Fahrzeughalter

Unterlagen

Persönliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • eVB – elektronische VersicherungsbestätigungTooltip Icon

    Eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ist in Deutschland der Nachweis einer Versicherungsgesellschaft über die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung („Deckung“) für ein im öffentlichen Raum verkehrendes Kraftfahrzeug.

  • ggf. bisherige Kfz-Schilder
    Nicht notwendig, wenn mind. einer der zwei Fälle zutrifft:
    • Fall 1: Das Fahrzeug ist aktuell stillgelegt
    • Fall 2: Das Fahrzeug ist zugelassen und die Kfz-Schilder sollen weiterverwendet werden
  • ggf. SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer – siehe Formulare
    Notwendig, wenn einer der zwei Fälle zutrifft:
    • Fall 1: Ihre Kontoverbindung zum Einzug der Kfz-Steuer hat sich geändert
    • Fall 2: Sie wollen neue Kennzeichen

Fahrzeugpapiere

  • Gültiger Hauptuntersuchungsbericht im Original – TÜVTooltip Icon

    Die in Deutschland wiederkehrende Hauptuntersuchung (Abk.: HU, umgangssprachlich TÜV) soll die Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit von Verkehrsmitteln sicherstellen.

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 – früher FahrzeugscheinTooltip Icon

    Teil I (Fahrzeugschein) muss vom Fahrer immer im Original mitgeführt werden. In der Bescheinigung Teil I ist der Halter genannt, das Kennzeichen, die Fahrzeug-Identifikationsnummer sowie die technischen Daten des Pkw.

  • ggf. Zulassungsbescheinigung Teil 2 – früher FahrzeugbriefTooltip Icon

    Der Fahrzeugbrief ist eine amtliche Urkunde über die allgemeine Zulassung eines Kraftfahrzeugs für den öffentlichen Straßenverkehr. Nach dem Recht der Europäischen Union (EU) heißt der Fahrzeugbrief „Zulassungsbescheinigung Teil II“.

    Notwendig, wenn einer der folgenden Fälle zutrifft:
    • Fall 1: Neue Kennzeichen sind gewünscht
    • Fall 2: Neue Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil 1 & 2) wurden noch nicht ausgestellt

Zusätzliche Unterlagen

Vertretungen

Firmen

Vereine

Minderjährige

Kosten

Gebühr: 17,50 € - 40,40 € je Aufwand

Nächste Schritte

  1. Reservierung & Bestellung Ihres Kennzeichens online – siehe Wunschkennzeichen Nördlingen
  2. Reservierung eines Termins bei der Zulassungsstelle Nördlingen – siehe Terminreservierung Nördlingen
  3. Vorbereitung der Unterlagen – siehe Unterlagen
  4. Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person bei der Zulassungsstelle Nördlingen

    Fragen & Antworten

    Wie erhalte ich meine neuen Schilder?

    Ich finde meinen Hauptuntersuchungsbericht im Original nicht mehr. Was für Möglichkeiten gibt es noch?

    Welche Dokumente können ggf. auch als Kopie eingereicht werden?

    Kann ich meine aktuellen Kennzeichen behalten?

    Auch bekannt unter

    Falls wir Ihre Fragen nicht beantworten konnten, können Sie die Mitarbeiter der Zulassungsstelle direkt erreichen.
    Telefon Symbol0906/7468200906/746820

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