Notwendig im Falle eines Diebstahls
- Ausweis des Bevollmächtigten
- Ausweis des Vollmachtgebers
- Schriftliche Vollmacht – siehe Formulare
Hat Ihnen jemand eine Sache ohne ihre Zustimmung weggenommen, sind Sie Opfer eines Diebstahls. In dem Falle können Sie mittels Diebstahlsanzeige diesen Vorgang bei der Polizei melden.
Die in Deutschland wiederkehrende Hauptuntersuchung (Abk.: HU, umgangssprachlich TÜV) soll die Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit von Verkehrsmitteln sicherstellen.
Teil I (Fahrzeugschein) muss vom Fahrer immer im Original mitgeführt werden. In der Bescheinigung Teil I ist der Halter genannt, das Kennzeichen, die Fahrzeug-Identifikationsnummer sowie die technischen Daten des Pkw.
Teil II (Fahrzeugbrief) sollte sicher zu Hause aufbewahrt werden. Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist der Eigentumsnachweis für das Auto. Ist der Wagen finanziert (Kredit/Leasing), verbleibt das Dokument beim Geldinstitut.
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Welche Dokumente können ggf. auch als Kopie eingereicht werden?
Ich finde meinen Hauptuntersuchungsbericht im Original nicht mehr. Was für Möglichkeiten gibt es noch?
Was passiert mit meinen alten Kennzeichen?
Kann ich die Halterauskunft telefonisch beantragen?
Kann ich die Auskunft auch per Post beantragen?
Auch bekannt unter