Ausnahme: Eine notariell beglaubigte eidesstattliche Versicherung ist vorhanden
- Ausweis des Bevollmächtigten
- Ausweis des Vollmachtgebers
- Notariell beglaubigte eidesstattliche Versicherung
Die eidesstattliche Versicherung kann bei einem Notar abgegeben werden. Sie ist eine besondere Beteuerung, mit der eine Person bekräftigt, dass eine bestimmte Erklärung der Wahrheit entspricht
- Schriftliche Vollmacht – siehe Formulare